Küttiger Anzeiger 2023
Jugendarbeit Küttigen Jugendtreff JAK, Alte Gemeindekanzlei, Staffelegg strasse 1, Küttigen. Öffnungszeiten: Mittwoch, 15.00 – 18.00 Uhr und Freitag, 19.00 – 23.00 Uhr. Kontakt: Nathalie Roth: nathalie.roth@aarau.ch , 079 961 02 71, Instagram: jugendarbeitkuttigen. Juspola Küttigen Das Juspola Küttigen findet vom 10.–15. April in der Lenk statt. Fast 90 Kinder und ein Leiterteam mit 20 Personen werden eine unvergessliche Sportwoche er- leben dürfen. Weitere Infos sind auf unserer Homepage www.juspola-kuettigen.ch zu finden. Herzlichen Dank allen Sponsoren und Gönnern, die ihre Unterstützung bereits zugesichert haben. KTZV Küttigen-Biberstein Di, 11. April, 20.00 Uhr. Vereinshock im Rest. Central, Küttigen. Männerchor Küttigen Jeden Montag, 19.45 Uhr Singprobe auf Stock. In den Schulferien finden keine Proben statt. Programm und Probenplan findet ihr unter «Programm & Proben» auf www.maennerchor-kuettigen.ch. Männerriege Küttigen und Man(n) turnt mit Am Do, 13. April, startet die Männerriege mit dem jähr- lichen Frühlingsanlass in die kommende Turnfestsaison. Musikgemeinschaft Küttigen-Biberstein Di, 11. April, 19.30 Uhr Gratulationsständli. Senioren-Mittagstisch / PRO SENECTUTE, Küttigen/Rombach Am Do, 13. April um 11.30 Uhr im Restaurant Traube: Ein feines Mittagessen, gemütliches Beisammensein und frohe Musik erwarten euch. Informationen bei Katharina Haller, 062 827 13 59. Singwerkstatt Küttigen Am 12. April haben wir keine Probe. Wir machen Ferien. Unsere nächste Gesangsprobe ist am Mi, 19. April um 20 Uhr im Spittelsaal (hinterer Eingang). www.singwerkstatt-kuettigen.ch Smolball Club Lust was Neues auszuprobieren? Dann melde dich jetzt für ein Smolball-Probetraining an. Training jeden Mo und Mi, 18.45 – 20.15 Uhr, Turnhalle Dorf, Küttigen. scaarauunited@gmail.com , www.scaarauunited.ch Spiel- und Waldspielgruppe Anmeldung Spiel- und Waldspielgruppe 2023/24. SG jeweils Mo–Fr Morgen und Di und Do Nachmittag für Kinder ab 2 ½ Jahren. WSG jeweils Di, Mi und Fr Mor- gen für Kinder ab 3 Jahren. Infos und Anmeldung unter: www.evk-faz.ch . Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch . Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Während den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehr- mals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Fr, 7. April, TH Dorf, 19.00 Uhr, Fachtest Allround. Mo bis Fr, 10. bis 16. April, Turnhallen infolge Reinigung ge- schlossen. STV Küttigen, Frauen Wir wünschen allen Turnerinnen schöne Frühlingsferien! Wiederbeginn des Turnens: Di, 25. April. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Würtenberg Michael und Wildberger Würtenberg Pia, Vorstadtstrasse 45, Küttigen Bauobjekt Solaranlage auf Dach – ohne Profilierung Bauplatz Parzelle Nr. 3144, Vorstadtstrasse 45, 5024 Küttigen Bauherr Sandmeier Regina, Ahornweg 24, Rombach Bauobjekt Umnutzung Garage zu Gewerberäumlich- keiten – ohne Profilierung Bauplatz Parzelle Nr. 6490, Hauptstrasse 52, 5024 Küttigen Bauherr Pozas Herranz Maria, Baumschulweg 3, Rombach Bauobjekt Rückbau Ölheizung, Installation Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung) – ohne Profilierung Bauplatz Parzelle Nr. 7381, Baumschulweg 3, 5022 Rombach Bauherr Walther Simone und Graf Michael, Platteweg 10, Küttigen Bauobjekt Einbau Poolheizung – ohne Profilierung Bauplatz Parzelle Nr. 4806, Platteweg 10, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 11. April 2023 bis 10. Mai 2023 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Hundehaltung Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehaltung werden folgende Verhaltensregeln in Erinnerung gerufen: Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerbaukulturen ist jeweils in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober untersagt. Das Versäubern auf land- wirtschaftlich genutztem Wies- und Ackerland oder auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist überdies während des ganzen Jahres verboten. Der kundige und umsich- tige Hundehalter sorgt dafür, dass jeglicher Kot seines Vierbeiners aufgenommen und ordnungsgemäss ent- sorgt wird. Dazu stehen zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli konsequent an der Leine zu führen. Während dieser Trag-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen wildlebenden Tieren sollte auf ihre Bedürfnisse besonders Rücksicht genommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizei- reglement ist es generell verboten, Hunde unbeaufsich- tigt laufen zu lassen. Im Bereich von verkehrsreichen Strassen und öffentlichen Plätzen gilt die Leinenpflicht
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=