Küttiger Anzeiger 2023

8.00 Uhr –11.30 Uhr, restliche Zeit bitte auf Combox sprechen. E-Mail: ursula.huerzeler@kuettigen.ch . Fahrdienst: Wenden Sie sich bitte an Frau Maja Kauf- mann, Telefon: 079 156 81 55 (bitte auch auf Combox sprechen). Frauennetzwerk Küttigen und Umgebung Wir wünschen allen Frauen und ihren Liebsten frohe Festtage! Offener Treff: Do, 11. Januar 19.00 Uhr im Restaurant Ascott, Rombach; Do, 8. Februar im Kafi Dorf, Küttigen. Besuchen Sie uns: www.frauennetzwerkkuettigen.ch. Gewerbeverein Neujahrsanlass 2024 am Fr, 5. Januar, um 18.30 Uhr im Schützehüüsli Küttigen. Anmeldungen bis Ende De- zember an stefanie.briner@maler-briner.ch . Infos auf www.gewerbe-kuettigen.ch . Jugendarbeit Küttigen Jugendtreff JAK, Alte Gemeindekanzlei, Staffelegg­ strasse 1, Küttigen. Öffnungszeiten: Mi, 15.00 –18.00 Uhr und Fr, 19.00 – 23.00 Uhr. Kontakt: Nathalie Roth: nathalie.roth@aarau.ch, 079 961 02 71, Instagram: jugendarbeitkuttigen. Männerchor Küttigen Jeden Montag, 19.45 Uhr Singprobe auf Stock. In den Schulferien finden keine Proben statt. Programm und Probenplan findet ihr unter «Programm & Proben» auf www.maennerchor-kuettigen.ch. Männerriege Küttigen und Man(n) turnt mit Es ist Winterpause, wir starten Anfang Jahr am 4. Januar wieder mit dem Turnbetrieb. Wir wünschen allen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Obstbauverein Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern frohe Weih- nachten und einen guten Start ins neue Jahr. Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch . Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Während den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehr- mals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen 22. Dezember 2023 – 7. Januar 2024, Weihnachtsferien. Der STV Küttigen wünscht allen schöne Festtage und ei- nen guten Rutsch. STV Küttigen, Frauen Wir wünschen allen Turnerinnen frohe Festtage! Wie- derbeginn des Turnens: Di, 9. Januar. Trachtengruppe Erlinsbach-Küttigen Wir treffen uns jeden Mo um 20.00 Uhr im Singsaal der Schulanlage Kretz in Erlinsbach. Während 90 Min. üben und lernen wir Schweizer Volkstänze. Während den Schulferien finden keine Tanzproben statt. Informatio- nen erhältst du auf: www.trachtengruppeerlinsbach- kuettigen.wordpress.com oder unter 079 718 82 68. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos Baubewilligungen haben erhalten • Swisscom (Schweiz) AG, Bern; für Grabarbeiten, Hüslimattweg & Bollackerweg, Parzellen Nrn. 7437 und 7438 • Lüthy Markus und Lietha Julie, Küttigen; für Ter- rassenerweiterung, Eggebodestrasse 28, Parzelle Nr. 6686 • Cablex AG, Oftringen; für Grabarbeiten, Gysula­ strasse 76, Parzelle Nr. 8033 Gemeinderat Küttigen Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden sowie die Gemeindeordnung werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 13. Dezember 2023 wie folgt veröffentlicht: A) Ortsbürgergemeinde 1. Protokoll (Genehmigung) 2. Budget 2024 (Zustimmung) B) Einwohnergemeinde 1. Protokoll (Genehmigung) 2. Kreditabrechnungen 2.1 Sanierung Wasserleitung Bifangstrasse West (Zustimmung) 2.2 Strassensanierung und Beleuchtung Bifangstras­ se West (Zustimmung) 2.3 Sanierung Kanalisation Bifangstrasse West (Zu- stimmung) 3. Spitex-Organisation Region Aarau; Anstaltsordnung (Zustimmung) 4. Ersatzneubau Doppelturnhalle und Musikschule Stock; Verpflichtungskredit (Zustimmung) 5. Contracting Heizzentrale Schulanlage Stock; Ermäch- tigung des Gemeinderates zum Abschluss eines Wär- melieferungsvertrages (Zustimmung) 6. Sanierung Ritzerweg «Hauptstrasse bis Schreinerei Gürber»; Verpflichtungskredit (Zustimmung) 7. Gebührenreglement für die Entschädigung von Feu- erwehreinsätzen (Zustimmung) 8. Budget 2024 mit Steuerfuss (Zustimmung) Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referen­ dum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimm- berechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffent- lichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei den Zentralen Diens- ten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Be- ginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens bei den Zen- tralen Diensten eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 22. Januar 2024 Gemeinderat Küttigen

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