Küttiger Anzeiger 2023
Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Moosmann Andreas, Bifangstrasse 30a, Rombach Bauobjekt Einbau Split-Klimagerät (mit Ausseneinheit) Bauplatz Parzelle Nr. 8506, Bifangstrasse 30a, 5022 Rombach Auflagefrist: vom 4. Dezember 2023 bis 3. Januar 2024 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auf- lagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben wer- den. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Be- gründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Jahresprogramm 2024 Neujahrsapéro – Sonntag, 7. Januar 2024 Blanko-Abstimmungsdaten (vom Bundesrat festgelegt) – Sonntag, 3. März, 9. Juni, 22. September, 24. November 2024 Bring-und-Holtag/ Repair Café – Samstag, 4. Mai 2024 Bundesfeier – Donnerstag, 1. August 2024 (ev. Mittwoch, 31. Juli) Gemeindeversammlungen – Einwohner: Mittwoch, 5. Juni 2024 – Ortsbürger: Samstag, 8. Juni 2024 – Einwohner und Ortsbürger: Mittwoch, 4. Dezember 2024 Waldumgänge – Ortsbürger: Samstag, 8. Juni 2024 (zusammen mit der Ortsbürgergemeindeversammlung) – Einwohner: Samstag, 15. Juni 2024 Seniorenausflug – Mittwoch, 4. September 2024 Clean-up-day – Samstag, 14. oder 21. September 2024 Volljährigkeitsfeier – Freitag, 18. Oktober 2024 Gemeindebeiträge an Vereine für die Jugendförderung Die Gemeinde Küttigen verfügt über ein vielfältiges und aktives Vereinsleben. Mit dem breit gefächerten Ange- bot und den Aktivitäten leisten die Vereine einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag. Neben dem ei- gentlichen Vereinszweck werden verschiedene weitere Aufgaben für die Allgemeinheit abgedeckt. Solche Leis- tungen und Aktionen von unseren Dorfvereinen wer- den durch die Gemeinde grundsätzlich unterstützt, da damit nicht unwesentlich zu einem aktiven Dorfge- schehen beigetragen wird. Im Frühjahr 2012 hat der Gemeinderat das Konzept «Gemeindebeiträge an Vereine zur Abgeltung von Ak- tivitäten mit gemeinnützigem Charakter» vom Herbst 2002 aktualisiert und bereinigt. Ein wichtiger Bestandteil des erwähnten Konzeptes ist die Jugendförderung, welche durch die Gemeinde un- terstützt und honoriert wird. Mit gut ausgebildeten BetreuerInnen soll die Fach- wie auch die Sozialkompe- tenz gefördert und so eine möglichst hohe Qualität erreicht werden. Die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen ist an strikte Auflagen gebunden. Aufgrund von detaillierten Gesu- chen von fünf Dorfvereinen hat der Gemeinderat die Betreuung von rund 550 Kindern und Jugendlichen im Jahr 2023 mit einem Beitrag von gesamthaft Fr. 20'890.00 unterstützt. Baubewilligungen haben erhalten • Pensionskasse UBS, Basel; für Abbruch Mehrfamilien- häuser Nrn. 1+3+9 und Neubau 2 Mehrfamilienhäu- ser, Giessenweg, Parzelle Nr. 8016 Gemeinderat Küttigen Neuerung Gemeindetageskarten ab 1. Januar 2024 Ab 1. Januar 2024 werden die SBB-Tageskarten durch sogenannte SBB-Spartageskarten Gemeinde abgelöst. Die Gemeinde Küttigen wird dieses Angebot für die Be- völkerung weiterhin anbieten. Schweizweites Kontigent Neu greifen alle teilnehmenden Gemeinden und Städ- te über eine zentrale Webapplikation auf das gleiche, schweizweite Kontigent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kön- nen für den gewählten Reisetag keine Spartageskarten mehr verkauft werden. Preis Die Spartageskarte Gemeinde ist bereits ab Fr. 39.00 (mit Halbtax) und ab Fr. 52.00 (ohne Halbtax) erhältlich. Sie wird sowohl für die erste als auch die zweite Klasse angeboten. Es gilt: Je früher die Kunden kaufen, desto tiefer der Preis. Ebenfalls zu beachten: Die Sparta- geskarte ist ausschliesslich personalisiert mit Nachna- me, Vorname sowie Geburtsdatum der reisenden Per- son erhältlich. Erhältlich ab Mitte Dezember 2023 Die neuen «SBB-Spartageskarten Gemeinde» können ab Mitte Dezember am Schalter der Zentralen Dienste bezogen werden, frühestes Reisedatum ist der 1. Janu- ar 2024. Während der Zeit vom 1. Dezember 2023 bis am 31. Dezember 2023 stehen in Küttigen keine Tageskar- ten zur Verfügung. Neu können die Karten nicht mehr online oder telefo- nisch reserviert werden, sondern müssen direkt vor Ort bei der Gemeindeverwaltung gebucht und bezahlt wer- den. Der Verkauf erfolgt nur am Schalter der Zentralen Dienste.
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