Küttiger Anzeiger 2023

Der Arbeitstag wird gemeinsam mit dem Natur- & Vo- gelschutzverein Küttigen-Rombach durchgeführt. Beim gemeinsamen offerierten Mittagsessen rücken die Geselligkeit und der Austausch unter den Teilnehmen- den in den Vordergrund. Über die Durchführung werden wir auf der Homepage www.forst-jura.ch informieren. Programm Datum Samstag, 21. Oktober 2023 Treffpunkt 8.00 Uhr beim Abzweiger Oesterweg/ Benkenstrasse (keine Parkplätze vorhanden) Gemeinsamer Fussmarsch hoch zum Hasenberg Arbeitsende 12.00 Uhr Kleidung dem Wetter angepasst, Arbeitshandschuhe, gutes Schuhwerk Mittagessen vor Ort oder im Holzschopf auf Rieden Anmeldung bis 15. Oktober 2023 an den Forstbetrieb Jura, 5018 Erlinsbach Telefon: 062 844 25 80 / 079 435 31 70 E-mail: info@forst-jura.ch Wir freuen uns auf einen geselligen Anlass im Freien. Ortsbürgerkommission Küttigen, Forstbetrieb Jura und Natur- & Vogelschutzverein Küttigen-Rombach Verkehrsbeschränkungen Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: a) Verbindungsweg Alte Stockstrasse / Baumschulweg durchs Baumschulareal – «Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Mo- torfahrräder» (Signal 2.14), Zubringerdienst gestat- tet, Parzelle 7312. b)Verbindungsweg Alte Stockstrasse / Bibersteinerstrasse – «Allgemeines Fahrverbot» (Signal 2.01), Parzelle Nr. 9368, 9369, 9378, 9379 und 9395. c) Privatweg Baumschulweg 1 bis 13 – «Allgemeines Fahrverbot» (Signal 2.01), Zubringer- dienst Baumschulweg 1–13 und Berechtigte gestat- tet, Parzelle Nr. 7896, 9370, 9371 und 9372. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 20. Oktober bis 20. November 2023 schriftlich beim Gemeinderat Kütti- gen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei den Zentralen Diensten Küttigen eingesehen werden. Die Verkehrsanordnungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. Gemeinderat Küttigen Grabräumung Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Fried- hof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jah- re 1998, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2024 geräumt und entfernt werden. Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grab- denkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 15. Dezember 2023 bei Herrn Daniel Angliker, Friedhofgärtner, Telefon 076 474 80 94. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Miteilung. Falls die Grä- ber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fal- len die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehöri- gen entsteht. Gemeinderäte Biberstein und Küttigen Newsletter-Première Geschätzte Leserinnen und Leser In Kürze erscheint der erste digitale Newsletter der Ge- meinde Küttigen! Inhaltlich beschäftigt er sich schwer- punktmässig mit dem Neubau Sporthalle/Musikschule. Wenn Sie daran interessiert sind, diesen Newsletter zu erhalten, laden wir Sie herzlich ein, sich mit dem unten- stehenden QR-Code anzumelden. viertel Abteilung: Verfasser: Telefon: Datum: 17.Oktober2023 aufHomepage: Medienmitteilung Newsletter-Première Geschätzte Leserinnen und Leser In Kürze erscheint der erste digitale Newsletter der Gemeinde Küttigen! Inhaltlich beschäftigt er sich schwerpunktmässig mit dem Neubau Sporthalle/Musikschule. Wenn Sie daran interes- siert sind, diesen Newsletter zu erhalten, laden wir Sie herzlich ein, sich mit dem untenstehen- den QR-Code anzumelden. Wir freuen uns auf viele Abonnent:innen! Ihr Gemeinderat Verteiler: - Küttiger Anzeiger Wir freuen uns auf viele Abonnent:innen! Ihr Gemeinderat Amtliche Pilzkontrolle Gemeinde Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner-Müller, Stichweg 2, Küttigen Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) können auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden. Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 24. Oktober 2023 Zentrale Dienste Küttigen

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