Küttiger Anzeiger 2023
Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch . Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Während den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehr- mals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Mo, 10. Juli – Fr, 11. August, Sommerferien, Trainings auf Ansage der Leitungspersonen. STV Küttigen, Frauen Wir wünschen allen Turnerinnen schöne Sommerferien! Wiederbeginn des Turnens: Di, 15. August. Trachtengruppe Erlinsbach-Küttigen Wir treffen uns jeden Mo um 20.00 Uhr im Singsaal der Schulanlage Kretz in Erlinsbach. Während 90 Min. üben und lernen wir Schweizer Volkstänze. Während den Schulferien finden keine Tanzproben statt. Informatio- nen erhältst du auf: https://trachtengruppeerlinsbach- kuettigen.wordpress.com oder unter 079 718 82 68. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos Jugendfest 2023 – ein herzliches Dankeschön Unvergleichliche Feststimmung lag am vergangenen Wochenende über unserem Dorf. Bei idealen Tempera- turen war ganz Küttigen unterwegs und nahm Anteil am traditionellen Jugendfest. Dieses tolle Festwochenende für unsere Jugend wird uns in bester Erinnerung bleiben. Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten, die zum guten Gelingen des Festes beigetragen haben. Der prächtige Schmuck im Dorf und besonders entlang des Festumzuges verleiht dem Jugendfest jeweils eine ganze spezielle Note. Der Dank des Gemeinderates gilt da auch den Anwohnerinnen und Anwohnern. Bussenentscheide Im zweiten Quartal 2023 musste der Gemeinderat zwei Strafbefehle wegen unentschuldigten Fernbleibens an einer Feuerwehrübung und eine wegen Bauens ohne Baubewilligung ausstellen. Baubewilligungen haben erhalten • Felion Immobilien, Aarau; für Umbau MFH zu Dop- pel-EFH, Kirchbergstrasse 1, Parzelle Nr. 6806 • Heller Enna und Thomas, Küttigen; für Pergola und Gartenhaus, Riedenstrasse 47, Parzelle Nr. 7638 • Schäfer Holzbautechnik AG, Aarau; für Abbruch be- stehendes Wohnhaus + Schopf/Stall + Pool, Neumatt- weg 11, Parzelle Nr. 6976 • Baukonsortium Rombach, c/o Gars GmbH, Hünen- berg; für Projektänderung zum BG 5372 / Neubau Terrassenhaus mit 6 Wohneinheiten, Bifangstrasse 32, Parzelle Nr. 7929 Baubewilligung hat erhalten (Korrigenda) • Swiss ImmoRaLi AG, Birr; für Neubau Mehrfamilien- haus / Rückbau bestehender Liegenschaft, Baldismatt- weg 20, Parzelle Nr. 7356 Gemeinderat Küttigen Sommerabend für Jung und Alt – Begegnung beim Bauwagen Geniessen Sie mit uns einen tollen Abend bei Spiel und Spass am Dienstag, 11. Juli 2023 von 16 bis 20 Uhr. Der Bauwagen steht am Kreuzweg/Schulhausweg Küt- tigen – kommen Sie vorbei und lassen Sie sich überra- schen. Wir freuen uns auf viele neue Begegnungen! Arbeitsgruppe Begegnung und Bewegung, Fachstelle Alter Reduzierter Schalterdienst während den Sommerferien Die Gemeindeverwaltung reduziert ihre Schalteröff- nungszeiten vom 10. Juli bis 13. August. Gerne sind wir jeweils am Vormittag von 8.00 – 11.30 Uhr für Sie da. Am Nachmittag bleiben die Schalter geschlossen. Ter- mine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten sind nach vorgängiger telefonischer Vereinbarungen mög- lich. Wir danken für das Verständnis und wünschen Ihnen eine sonnenreiche und erholsame Sommerferienzeit. Gemeindeverwaltung Öffentliche Submission Projekt «Aarau, Rombachbächli» Für das Projekt «Aarau, Rombachbächli» läuft die öf- fentliche Submission bis 4. August 2023, 11.30 Uhr. Weitere Informationen unter Simap (Projekttitel; Aa- rau; Rombachbächli). Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken, Sträucher usw. bis Ende Juli 2023 auf die vorgeschriebenen Abmessungen (siehe Skizze Licht- raumprofil) auszuführen. Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2.50 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zu- rückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflan- zungen müssen seitlich mindestens 0.50 m Abstand vom Fahrbahnrand haben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzun- gen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maxi-
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