Küttiger Anzeiger 2023
Musikgemeinschaft Küttigen-Biberstein Di, 30. Mai, 19.30 Uhr, Marschmusik/Gesamtprobe Aula, Biberstein. Do, 1. Juni, 19.30 Uhr, Gesamtprobe Aula, Biberstein. Pensionierten-Vereinigung Küttigen/Rombach Do, 8. Juni, Pétanque-Plauschwettkampf in Erlins- bach, gemäss Einladung per Mail oder Brief. Treff- punkt 16.00 Uhr bei der Anlage «Kalkhof» oberhalb Rest. «Trotte». Anmeldungen bis 5. Juni per Mail an franzblum@yetnet.ch oder tel./postalisch an Franz Blum 062 827 34 49. Pro Senectute Fitness/Gymnastik-Männer 60+ Turnen jeden Mi, Turnhalle Stock OG, 15 bis 16 Uhr. Neue Mitturner sind jederzeit willkommen, einfach vor Ort ohne Anmeldung erscheinen. Anschliessend an die Turnstunde sind wir im Kafi Dorf anzutreffen, auch die Passiven sind herzlichst willkommen. Kein Tur- nen: 5. Juli Brötle im Lindgraben, Sommerferien 7. Juli bis 13. August. Schützengesellschaft Küttigen Sa, 27. Mai, 9.00–11.00 Uhr FS Training, Talmatt. Mo, 29. Mai, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr 49. Rö- merguetschiessen, SG Oberentfelden, GSA Obertel Suhr. Do, 1. Juni, 18.00–20.00 Uhr FS Training, Talmatt. Singwerkstatt Küttigen Unsere nächste Gesangsprobe ist am Mi, 31. Mai, um 20 Uhr im Spittelsaal (hinterer Eingang). Gleichzeitig möchten wir Sie herzlich einladen zu unserem Som- merkonzert am 4. Juni in der Baumschule Hauenstein in Rombach. www.singwerkstatt-kuettigen.ch Spiel- und Waldspielgruppe Anmeldung Spiel- und Waldspielgruppe 2023/24. SG jeweils Mo–Fr Morgen und Di und Do Nachmittag für Kinder ab 2 ½ Jahren. WSG jeweils Di, Mi und Fr Mor- gen für Kinder ab 3 Jahren. Infos und Anmeldung unter: www.evk-faz.ch . Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch . Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Während den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehr- mals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Mo, 29. Mai, TH Stock, 19.30 Uhr, Aerobic Fitness. Di, 30. Mai, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen GK. Di, 30. Mai, TH Stock, 19.30 Uhr, Vereinsgeräteturnen 35+. Mi, 31. Mai, TH Stock, 20.00 Uhr, Volleyball. Mi, 31. Mai, TH Dorf, 20.15 Uhr, Vereinsgeräteturnen Schul- stufenbarren. Do, 1. Juni, TH Dorf, 20.00 Uhr, Polysport. STV Küttigen, Frauen Di, 30. Mai, Turnen TH Stock, 20.00 Uhr 50+ und 70+. Trachtengruppe Erlinsbach-Küttigen Wir treffen uns jeden Mo um 20.00 Uhr im Singsaal der Schulanlage Kretz in Erlinsbach. Während 90 Min. üben und lernen wir Schweizer Volkstänze. Während den Schulferien finden keine Tanzproben statt. Informatio- nen erhältst du auf: https://trachtengruppeerlinsbach- kuettigen.wordpress.com/ oder unter 079 718 82 68. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Mayer Katrin, Gehrenstrasse 3b, Rombach Bauobjekt Einbau Küche und Bad Obergeschoss mit separatem Eingang Bauplatz Parzelle Nr. 8072, Gehrenstrasse 3b, 5022 Rombach Bauherr Stockwerkeigentümer (STWEG), Bielweg 3, Küttigen Bauobjekt Installation Photovoltaikanlage Bauplatz Parzelle Nr. 6825, Bielweg 3, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 30. Mai 2023 bis 28. Juni 2023 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Abteilung Bau Eidgenössische und kantonale Volks- abstimmung, Kommunale Abstimmung über Gemeindeordnung, Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Finanz- kommission, Ersatzwahl Bezirksrichter/in, vom 18. Juni 2023 1. Stimm- und Wahlzettel Es kann vorkommen, dass beim Versand die Wahlunter- lagen unvollständig sind. Wir bitten daher die Stimm- berechtigten, die Unterlagen bezüglich Vollständigkeit umgehend nach Erhalt zu kontrollieren und die Zentra- len Dienste (Tel. 062 839 93 20) über fehlendes Stimm- material zu informieren. 2. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzet- telcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimm- rechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Wahlbüro Küttigen Zählung der leer stehenden Wohnungen in Küttigen/Rombach Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauf- tragt. Mit Stichtag 1. Juni 2023 werden die leer stehen- den Wohnungen erfasst. Als Leerwohnungen bzw. leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, wel- che folgende Bedingungen erfüllen: • Wohnung oder Häuser, die am Stichtag 1. Juni un- besetzt, aber bewohnbar sind und • die am Stichtag 1. Juni zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angebo- ten werden.
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