Küttiger Anzeiger 2022
Männerriege Küttigen und Man(n) turnt mit Es wird gejasst! Do, 7. April, 19.30 Uhr VM Jassen im Kafi Dorf. Musikgemeinschaft Küttigen-Biberstein Fr, 1. April, 19.30 Uhr Generalversammlung im Spittel, Küttigen. Do, 7. April, 20.00 Uhr Gesamtprobe Aula, Biberstein. Singwerkstatt Küttigen Unsere nächste Gesangsprobe ist am Mi, 6. April um 20 Uhr im Spittelsaal in Küttigen. www.singwerkstatt-kuettigen.ch Spiel- und Waldspielgruppe Anmeldung Spiel- und Waldspielgruppe 2022/23. SG jeweils Mo–Fr Morgen und Di und Do Nachmittag für Kinder ab 2 ½ Jahren. WSG jeweils Di, Mi und Fr Mor- gen für Kinder ab 3 Jahren. Infos und Anmeldung unter: www.evk-faz.ch . Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch . Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Während den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehr- mals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Fr.– So, 1.–3. April, TH Dorf, Trainingsweekend gem. Plan. Sa, 2. April, TH Dorf, 17.30 Uhr, Generalversamm- lung. Mo, 4. April, TH Stock, 19.30 Uhr, Aerobic Fitness für ALLE. Di, 5. April, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräte- turnen. Di, 5. April, TH Stock, 20.00 Uhr, 35+ Vereinsge- räteturnen. Mi, 6. April, TH Stock, 20.00 Uhr, Volleyball. Mi, 6. April, TH Dorf, 20.15 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Do, 7. April, 20.00 Uhr, Polysport für ALLE. STV Küttigen, Frauen Di, 5. April, Turnen TH Stock, 20.00 Uhr, Frauen 50+ und 70+. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Radde Charlotte, Unternbergstrasse 80, 5023 Biberstein Bauobjekt Sanierung Ölheizung mit Luft-Wasser- Wärmepumpe Bauplatz Parzelle Nr. 7037, Weidhölzliweg 1, 5024 Küttigen Bauherr Orman Damir & Foric Zumara, Högernweg 4, 5504 Othmarsingen Bauobjekt Neubau Einfamilienhaus mit Garage Bauplatz Parzelle Nr. 6555, Nüberichstrasse, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 4. April 2022 bis 3. Mai 2022 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Personelles Aus einer Vielzahl von Bewerbungen wurde Frau Anida Luksija, Buchs, zur Sachbearbeiterin Steuern mit einem Pensum von 100% gewählt. Der Stellenantritt wird am 1. August 2022 erfolgen. Gemeinderat und Verwaltung heissen Frau Luksija herzlich willkommen. Frau Buse Pinalli, Dottikon, wird ihre Ausbildung zur Kauffrau Ende Juli auf der Gemeindeverwaltung been- den. Sie wird der Gemeindeverwaltung Küttigen erhal- ten bleiben und tritt ebenfalls per 1. August 2022 die Stelle als Sachbearbeiterin Steuern mit einem 100%-Pen sum an. Gemeinderat und Verwaltung freuen sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Frau Monika Zuber hat ihre Stelle als stellvertretende Leiterin Personenmeldeamt gekündigt. Frau Zuber ist seit März 2019 für die Gemeinde tätig und wird das Ar- beitsverhältnis per 30. Juni 2022 beenden. Der Gemeinderat hat den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Gemeinderat und Verwaltung be- danken sich bei Monika Zuber für die gute Zusammen- arbeit und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft. Protokolle der Gemeindeversammlungen Nach Genehmigung durch die Finanzkommission hat auch der Gemeinderat die Protokolle der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 8. De- zember 2021 verabschiedet. Die Protokolle können unter www.kuettigen.ch im On- line-Schalter (Gemeindekanzlei) oder direkt bei der Ge- meindekanzlei (062 839 93 40) bestellt werden. Hundehaltung Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehaltung werden folgende Verhaltensregeln in Erinnerung geru- fen: Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerbaukulturen ist jeweils in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober untersagt. Das Versäubern auf land- wirtschaftlich genutztem Wies- und Ackerland oder auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist überdies während des ganzen Jahres verboten. Der kundige und umsich- tige Hundehalter sorgt dafür, dass jeglicher Kot seines Vierbeiners aufgenommen und ordnungsgemäss ent- sorgt wird. Dazu stehen zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=