Küttiger Anzeiger 2022
Öffentliche Auflage Gesuch um Verleihung der Konzession und Projektgeneh- migung mit Umweltverträglichkeitsbericht und Rodungs- gesuch der SBB AG Infrastruktur, Energie für die Nutzung der Wasserkraft der Aare im Kraftwerk Rupperswil- Auenstein; Gemeinden Aarau, Auenstein, Biberstein, Küt- tigen, Möriken-Wildegg, Rupperswil Das Konzessions- und Projektgenehmigungsgesuch mit Umweltverträglichkeitsbericht, der Landerwerbs-/Land- umnutzungsplan und weitere Unterlagen sowie das Rodungsgesuch der SBB AG Infrastruktur, Energie liegen gemäss Art. 21 und Art. 60 des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (WRG) und gemäss § 28 des aargauischen Wassernutzungsgesetzes (WnG) während 30 Tagen, vom 7. März bis 5. April 2022 öffentlich auf und sind während den Öffnungszeiten bei den folgenden Stellen einsehbar: – Gemeindeverwaltungen: Aarau (Stadtbüro, Städtisches Rathaus), Auenstein, Biberstein, Küttigen, Möriken-Wildegg und Rupperswil – Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22 (Buchenhof), Turm E, 1. Stock, 5001 Aarau Einsprachen gegen das Projekt sind während der Aufla- gefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelder- strasse 22, 5001 Aarau einzureichen. Sie müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einwendun- gen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird nicht eingetreten. Bei kollektiven Einsprachen oder inhaltlich gleichen Einzeleinsprachen ist in der Einsprache ein gemeinsamer Vertreter oder eine gemeinsame Vertreterin anzugeben. Andernfalls behält sich die Instruktionsbehörde vor, eine solche Person zu benennen und dies auf dem Weg der Publikation im Amtsblatt des Kantons bekannt zu geben oder die Zustellung durch Publikation zu ersetzen (§ 15 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes). Mit der Erteilung der Projektgenehmigung kann das Ent- eignungsrecht für die darin mit genügender Bestimmt- heit festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Bauten und Anlagen eingeräumt werden (Enteignungsti- tel; § 26 Abs. 3 des Wassernutzungsgesetzes; § 132 Abs. 2–4 des Baugesetzes). Rechte, die in der Landerwerbsta- belle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt be- troffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 des Bau- gesetzes). Anträge, die bereits jetzt mit Einsprache gegen das Projekt hätten gestellt werden können, sind dann un- zulässig (§ 152 des Baugesetzes). Aarau, 3. März 2022 Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 8. März 2022 Gemeindekanzlei Küttigen Gemeinde Küttigen Wir suchen für unser attraktives Schwimmbad für die Saison 2022 (7. Mai – 17. September) eine/n Mitarbeiter/in als Kassenpersonal mit Einsatz im Stundenlohn Alles weitere Wissenswerte über diese Stellenausschreibung erfahren Sie unter www.kuettigen.ch. Für telefonische Auskünfte steht Christoph Bärtschi, Leiter Liegenschaften (062 839 93 18), gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Gemeinderat Küttigen Gemeinde Küttigen Im Rahmen der Zusammenführung der beiden Abteilungen Gemeindekanzlei und Personen- meldeamt suchen wir per 1. Juni 2022 oder nach Vereinbarung zur Stärkung des Teams eine gewinnende und kundennahe Persönlichkeit als Sachbearbeiter/in Zentrale Dienste, 40 – 80% Ihr vielseitiges Aufgabengebiet umfasst unter anderem: – Mitarbeit bei der Führung der Einwohner- und Fremdenkontrolle sowie des Stimm- registers, bei Wahlen/Abstimmungen, im Einbürgerungs-, Bestattungs- sowie Inventar- und Erbsteuerwesen, bei der Betreuung der Gemeindehomepage und der Organisation von Anlässen sowie bei allgemeinen Kanzleiarbeiten – Unterstützung des Gemeindeschreibers bei der Vor- und Nachbereitung der Gemeinde- ratsgeschäfte – Schalter- und Telefondienst sowie Betreuung von Lernenden Alles weitere Wissenswerte über diese Stellenausschreibung erfahren Sie unter www.kuettigen.ch. Für telefonische Auskünfte steht Robert Rütimann, Gemeinde- schreiber, 062 839 93 41, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Gemeinderat Küttigen
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