Küttiger Anzeiger 2022

Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden so- wie die Gemeindeordnung werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 7. Dezember 2022 wie folgt veröffentlicht: A) Einwohnergemeinde 1. Protokoll (Genehmigung) 2. Einbürgerungszusicherungen 2.1 Albrecht Aire mit Ario und Arian (Zustimmung) 2.2 Filipitsch Georg Anton (Zustimmung) 2.3 Walther Rachel Patience (Zustimmung) 3. Anpassung der Gemeindeordnung (Zustimmung) 4. Sanierung Sonnmattstrasse West; Verpflich- tungskredit (Zustimmung) 5. Sanierung Ritzerweg «Hauptstrasse bis Schrei- nerei Gürber»; Verpflichtungskredit (Rückwei- sung) 6. Budget 2023 mit Steuerfuss (Zustimmung) B) Ortsbürgergemeinde 1. Protokoll (Genehmigung) 2. Budget 2023 (Zustimmung) 3. Einbürgerungszusicherung 3.1 Müller Florian mit Emma Helvetia (Zustimmung) Ausser die Traktanden Nr. 2 der Einwohner- und Nr. 3 der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Zudem wur- de der Antrag Nr. 5 der Einwohnergemeindeversamm- lung zurückgewiesen. Dieser formelle Beschluss ist eben- falls nicht referendumsfähig. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmbe- rechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentli- chung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Re- ferendumsbegehrens kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprü- fung des Wortlautes des Begehrens bei den Zentralen Diensten eingereicht werden. Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen die Einbürgerungszusicherun- gen ausgeschlossen. Ablauf der Referendumsfrist: 16. Januar 2023 Gemeinderat Küttigen Erstausgabe Jahrbuch «Küttigen erzählt» Im Rahmen einer stimmungsvollen Vernissage in der Aula auf Stock präsentierte die Kommission «Küttigen im Wandel der Zeit» die Erstausgabe des Jahrbuchs «Küttigen erzählt». Der Ort der Vernissage war sorgfäl- tig gewählt, findet sich doch in der Aula ein grosses Wandgemälde des Aarauer Künstlers Felix Hoffmann, dessen Leben und Wirken insbesondere mit Fokus auf sein Schaffen in Küttigen im Jahrbuch ein längerer Text gewidmet ist. Die Kommission «Küttigen im Wandel der Zeit» hat in den vergangenen zwei Jahren im Auftrag des Gemein- derates die Erstausgabe des Jahrbuchs entwickelt. Sie umfasst rund 140 Seiten und erzählt eine Vielfalt von Küttiger Geschichten sowie von Personen und Objekten im Dorf. Umfangreiche Texte beschreiben dabei die Ge- schichte und den Wandel des Restaurant Juras, den Aufbau der Jugendarbeit und ihre Bedeutung für Küt- tigen oder die Arbeit des Juraparks im Allgemeinen und speziell in und für Küttigen. Ein längerer Text ist im Rahmen eines Gesprächs mit den ehemaligen Gemein- deammännern Hans Peter Frey und Franz Hunziker ent- standen, welche dabei den Wandel von Küttigen von einem ländlichen Dorf hin zur Agglomerationsgemein- de reflektieren. Die vielfältigen Texte sind in einem attraktiven Layout gestaltet und reich bebildert. Ein längerer Fotoessay des Fotografen Markus Zuber, wunderbare Porträts der Fo- tografin Alyona Dubovik sowie weiteres Fotomaterial, Illustrationen und comicähnliche Gestaltungsmittel be- legen den Anspruch der Kommission nicht nur auf der Textebene, sondern auch im gestalterischen Bereich ein attraktives Werk zu schaffen. Das Jahrbuch soll inskünftig alle zwei bis drei Jahre er- scheinen. Die gemeinderätliche Kommission «Küttigen im Wandel der Zeit» soll dabei mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass sich die Bevölkerung vermehrt für ihr Dorf, seine Menschen, seine Geschichte und seine Um- welt interessiert. Die Zwischenjahre ohne Jahrbuch sol- len Zeit und Raum bieten für andere Formen und Akti- vitäten mit Begegnungscharakter wie beispielsweise ein Erzählcafé, eine Ausstellung oder auch ein Quartier- anlass. Zudem sollen Aktivitäten und Geschichten auch in den digitalen Medien abgebildet werden. Das Jahrbuch kostet Fr. 20.– und kann bei der Gemein- de direkt bezogen werden. Zudem ist es auch im Buch- handel erhältlich: in der Buchhandlung Orell Füssli Wirz oder der Kronenbuchhandlung in Aarau. Öffnungszeiten über Weihnacht/Neujahr Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Letzter Arbeits- tag im alten Jahr ist Freitag, 23. Dezember 2022, bis 11.30 Uhr. Im neuen Jahr sind wir ab Dienstag, 3. Januar 2023 gerne wieder für Sie da. Der automatische Anrufbeantworter (Telefon 062 839 93 40) gibt über den Pikettdienst der Gemeindekanzlei bei Todesfällen Auskunft. Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 20. Dezember 2022 Gemeindekanzlei Küttigen

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