Küttiger Anzeiger 2022
Inserate im Küttiger Anzeiger werden gelesen Inserate im Küttiger Anzeiger werden gelesen ...immer für Sie da www.gewerbe-kuettigen.ch An die Zu- und Wegzüger von Küttigen-Rombach Meldevorschriften Ein Zuzug, Wegzug oder eine Adressänderung von Schweizer/innen und Ausländer/innen ist meldepflichtig. Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz haben sich Einwohnerinnen und Einwohner bei der Einwohnerkontrolle (Personenmeldeamt) innerhalb von 14 Tagen zu melden. Einen Grossteil dieser Meldepflichten können Sie auch elektronisch unter folgendem Link vornehmen: www.eumzug.swiss Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie gerne das Personenmeldeamt Küttigen kontaktieren: 062 839 93 20 / personenmeldeamt@kuettigen.ch Personenmeldeamt Küttigen und Wohlbefinden zu Weihnachten oder gönne dir selbst eine wohltuende Massage in der Adventszeit. Dipl. Source® Masseurin 079 607 65 74 info@evelynbolliger.ch www.evelynbolliger.ch Hauptstrasse 11 5024 Küttigen Finanzkommission Der Artikel im Küttiger Anzeiger vom 26.11. bezüglich «Gemeinderätlicher Strategie Umgang mit der Strommangellage; Weihnachtsbeleuch- tung» suggeriert, dass die FiKo in die Entscheid- ungsfindung eingebunden war. Dies ist so nicht korrekt. Richtig ist: - Die Fiko wurde im Rahmen der gemeinsamen Budgetsitzung, über die die Massnahmen durch den Gemeinderat informiert. - Die Fiko stimmt dem Budget als gesamtes zu. Präsident FiKo, Mathias Schmutz
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