Küttiger Anzeiger 2022

Spiel- und Waldspielgruppe Neu bieten wir ab 15. Februar 2022 am Dienstag- und/ oder Donnerstagnachmittag Spielgruppe im Familien- zentrum Küttigen für Kinder ab 2 ½ Jahren an. Weitere Infos und Anmeldung unter: www.evk-faz.ch . Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch . Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Während den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehr- mals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen, Frauen Wegen Ausfällen von Leiterinnen turnen wir erst nach den Sportferien wieder (15. 2.). Allen Turnerinnen wün- schen wir gute Gesundheit. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos Personelles Herr Christoph Leemann, Zürich, wurde als neuen Bad- meister gewählt. Der Stellenantritt erfolgt voraussicht- lich im März 2022. Gemeinderat und Verwaltung heissen Herrn Leemann herzlich willkommen. Bussenentscheide Im vierten Quartal 2021 musste der Gemeinderat zwei Strafbefehle wegen unentschuldigten Fernbleibens an einer Feuerwehrübung und eine wegen Bauen ohne Bau- bewilligung ausstellen. Pilzkontrolle 2021 Dem Pilzkontrolleur wurden im Verlaufe des Jahres 2021 verschiedene Arten von Pilzen zur Kontrolle vorgelegt mit einem Gesamtgewicht von 40 kg. Insgesamt 34 kg konnten zum privaten Verzehr freigegeben werden, der Rest war ungeniessbar oder giftig. Gemeinderat Küttigen Projektauflage Gemeinde: Küttigen Strecke: K 487 Staffeleggstrasse (Abs. Benkenstr. – Kreisel) Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss §95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 10. Ja- nuar 2022 bis 8. Februar 2022, in der Gemeinde- verwaltung Küttigen öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unter- lagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/aufla- ge-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schrift- lich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt, Entfel- derstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädi- gung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt. Der Entscheid über das Bauprojekt (§95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteig- nung für Massnahmen, die darin mit genügender Be- stimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Land- erwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwen- dung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§152 BauG). Aarau, 7. Januar 2022 Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt Stefanie Briner · Mühlemattstrasse 91 · 5000 Aarau · T 062 824 60 50 · www.maler-briner.ch Malerarbeiten · Naturofloor · Tapeten · Spanndecken Wir gestalten Ihre Welt in Farbe. Publikation von Gesuch um ordentliche Einbürgerung Folgende Person hat bei der Gemeinde Küttigen ein Ge- such um ordentliche Einbürgerung gestellt: – Kandalowski Claudia, 1971, Deutschland, wohnhaft in 5022 Rombach, Gehrenstrasse 28b Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Pu- blikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemein- derat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat Küttigen

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