Küttiger Anzeiger 2022

8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Während den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehr- mals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Mo, 10. Oktober, TH Stock, 19.30 Uhr, Aerobic Fitness für ALLE. Di, 11. Oktober, TH Dorf, 19.00 Uhr, Vereinsgerä- teturnen inkl. TuA-Training. Di, 11. Oktober, TH Stock, 19.30 Uhr, 35+ Vereinsgeräteturnen. Mi, 12. Oktober, TH Stock, 20.00 Uhr, Volleyball. Mi, 12. Oktober, TH Stock, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Do, 13. Oktober, 20.00 Uhr, Polysport für ALLE. Trachtengruppe Erlinsbach-Küttigen Wir treffen uns montags um 20.00 Uhr im Singsaal der Schulanlage Kretz in Erlinsbach. Bis 21.30 Uhr üben und lernen wir Schweizer Volkstänze. Während den Schul- ferien finden keine Proben statt. Für Fragen steht dir diese Nummer zur Verfügung: 079 718 82 68. Wir freu- en uns, dich kennenzulernen! Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Scossa Doris und Olivier, Alte Stockstrasse 6b, Rombach Bauobjekt Rückbau Ölheizung, Installation Luft- Wasser-Wärmepumpe – ohne Profilierung Bauplatz Parzelle Nr. 7909, Alte Stockstrasse 6b, 5022 Rombach Bauherr ArchiTeam Design AG, Ramlinsburgerstrasse 2, Liestal Bauobjekt Umbau Untergeschoss & neue Wärmepumpe – ohne Profilierung Bauplatz Parzelle Nr. 7362, Baldismattweg 12, 5022 Rombach Bauherr Shala Meriton, Hauptstrasse 29, Holderbank Bauobjekt Wärmepumpe (Aussenaufstellung) Bauplatz Parzelle Nr. 4708, Meierhofweg 2, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 10. Oktober 2022 bis 8. November 2022 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Einwohnerstatistik Die Gemeinde Küttigen zählte Ende September 2022 total 6'588 Einwohnerinnen und Einwohner (Ende Juni 6'595), davon 5'483 (5'469) Schweizerbürger/innen und 1'105 (1'126) Ausländer/innen. Hauptübung Feuerwehr Küttigen Vororientierung – Die diesjährige Feuerwehr-Haupt­ übung findet am Freitag, 21. Oktober, von 19.00–20.00 Uhr, beim Restaurant Kreuz an der Hauptstrasse 49 in Küttigen statt. Die Feuerwehr Küttigen demonstriert das Handwerk und die technischen Hilfsmittel anlässlich einer Einsatzübung. Zu bewältigen ist ein Brandereig- nis mit Personenrettung. Alle sind herzlich eingeladen, der Feuerwehr bei der Arbeit über die Schultern zu bli- cken. Die Angehörigen der Feuerwehr Küttigen freuen sich auf Ihren Besuch. Aktion saubere Aareufer Die vereinigten Fischervereine Aarau-Brugg führen auch dieses Jahr wieder eine Aareufersäuberung durch. Die Aktion findet am Samstagmorgen, 15. Oktober statt. Treffpunkt ist um 08.45 Uhr beim Schwimmbad Aarau. Helferinnen und Helfer sind eingeladen, diese Aktion tatkräftig zu unterstützen. Gemeinderat Küttigen Gemeinde: Einwohnergemeinde Küttigen Projektauflage Wasserbauprojekt: «Rombachbächli» Früher verursachte die Aare in grossen Teilen von Aar- au und Küttigen Überflutungs- respektive Gefährdungs- situationen. Vom Rombachbächli, welches in die Aare einmündet, geht in einem grossen Teil vom Gebiet Scheibenscha- chen, in den Gemeindegebieten von Aarau und Kütti- gen (Rombach), ein Schutzdefizit bezüglich Hochwaser aus. Mit dem vorliegenden Bauprojekt werden für den Bereich, von der Aare (Unterwasserkanal) bis zur Kütti- gerstrasse (K 470), die Massnahmen für die Eliminierung des Schutzdefizits dargestellt. Die Projektpläne, der Landerwerbsplan respektive die Unterlagen bezüglich den Dienstbarkeiten liegen ge- mäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwick- lung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Ta- gen, vom 10. Oktober 2022 bis am 8. November 2022, im Gemeindehaus Küttigen, Abteilung Bau, öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach, zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aar­ au, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassen- verkehrsrecht verfügt. Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 i.V.m. § 120 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Lander- werbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bau- projekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=