Küttiger Anzeiger 2022
des 14. Jahrhunderts. 60 Personen hatten Gelegenheit, über 59 Stufen die Höhlenkapelle zu besuchen, wo in einer Tonbildschau das Kloster näher vorgestellt wurde. Die übrigen Teilnehmenden nutzten die Zeit für Ge- spräche, einen Jass oder Rundgang durch den Ort. Die Fachverantwortliche für Altersfragen, Ursula Hürze- ler, stellte auf ansprechende Art ihre Zuständigkeiten und allseits geschätzten Aktivitäten vor und ermunter- te, von den Angeboten Gebrauch zu machen. Sie freue sich auf jeden Kontakt und ihre Hilfemöglichkeit. Den Teilnehmenden wurde die neuste Ausgabe Informati- onsbroschüre (Wegweiser) für die Bevölkerung 60+ mit auf den Heimweg gegeben. Die Heimfahrt führte durch die idyllische Landschaft der Nordseite des Solothurner-Juras über den unteren Hau- enstein über Gösgen und Erlinsbach nach Rombach und Küttigen. Den Cars entstiegen zufriedene und dankbare Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Gemeinderätin Regu- la Kuhn-Somm, Inhaberin Ressort Alter, Ursula Hürzeler wie auch Gemeindescheiber Röbi Rütimann und seinem Team gebührt für die wiederum perfekte Vorberei- tung und Organisation ein herzliches Dankeschön. Walter Vock Amtliche Pilzkontrolle Gemeinde Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner-Müller, Stichweg 2, Küttigen Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) können auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden. Gemeinsames Suppenzmittag Am Dienstag, 27. September 2022 um 11.45 Uhr im Res- taurant Ascott in Rombach. Wir freuen uns, Sie jeweils am letzten Dienstag im Mo- nat begrüssen zu dürfen. Gerne dürfen Sie sich bis am Montag vor dem Anlass anmelden: info@hotel-ascott.ch oder 062 835 60 10. Ursula Hürzeler, Fachstelle Alter, und Marlies Widmer von der Community Tannebächli Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 28. Oktober 2022 auf die vorgeschriebenen Abmessungen (siehe Skizze Lichtraumprofil) auszuführen. Gemäss dem Ge- setz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2.50 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m freizuhalten. Wenn die öf- fentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzu- schneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzun- gen müssen seitlich mindestens 0.50 m Abstand vom Fahrbahnrand haben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzun- gen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximal- höhe im Sichtbereich beträgt 0.60 m. Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht er- ledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatz- vornahme) ausführen zu lassen. Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe. Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das schneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 28. Oktober 2022 a geschriebenen Abmessungen (siehe Skizze Lichtraumprofil) auszuführen. Gemäs setz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoi Fusswege bis auf eine Höhe von 2.50 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überh Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpfl müssen seitlich min estens 0.50 m Abstand vom F hrbahnrand habe . An Kreuz mündungen und Kurven dürfen Sträu er und andere B pflanzungen die Übersich einträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0.60 m. Nach diesem Ze nen die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimm notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten d g n (Ersatzvornahme) ausführ n zu lassen. Die G meinde dankt der Bevölkerung hilfe. Abteilung Bau Clean-Up-Day 2022 Mit rund 80 Teilnehmenden, 230 kg gesammeltem Ab- fall und rund einem Kilo Zigarettenstummeln war der Clean-Up-Day am Samstag, 17. September 2022 ein vol- ler Erfolg. Herzlichen Dank allen Teilnehmenden! Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 27. September 2022 Gemeindekanzlei Küttigen
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