Küttiger Anzeiger 2022

Baubewilligungen haben erhalten • Eniwa AG, Buchs; für Öffnung Fahrbahn Stockweg/ Sonnmattstrasse Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden sowie die Gemeindeordnung werden die Beschlüsse der Ein- wohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 8. Juni bzw. 11. Juni 2022 wie folgt veröffentlicht: A) Einwohnergemeinde 1. Protokoll (Genehmigung) 2. Rechenschaftsbericht (Genehmigung) 3. Verwaltungsrechnung 2021 (Genehmigung) 4. Einbürgerungszusicherung 4.1 Kandalowski Claudia (Zustimmung) 5. Abfallreglement (Zustimmung) ** ** Die vom Gemeinderat beantragte Umstellung von der volumenabhängigen Gebühr auf eine gewichtsabhängige Gebühr für das Grüngut wurde vom Souverän mittels Abänderungsan- trag grossmehrheitlich abgelehnt. Das Regle- ment, insbesondere § 18 Abs. 1 (Bereitstellungs- art), § 23 (Gebühren) sowie der Gebührentarif, erfährt somit die nötigen Anpassungen im Sinne dieses Antrages. 6. Hochwasserschutz Rombachbächli; Verpflich- tungskredit (Zustimmung) 7. Ersatzneubau Doppelturnhalle und Musikschule; Projektierungskredit (Zustimmung) 8. Ersatzneubau Heizzentrale Schulanlage Stock; Projektierungskredit (Zustimmung) B) Ortsbürgergemeinde 1. Protokoll (Genehmigung) 2. Rechenschaftsbericht 2021 (Genehmigung) 3. Verwaltungsrechnung 2021 (Genehmigung) Ausser das Traktandum 4 der Einwohnergemeinde- versammlung unterliegen alle übrigen Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehn- tel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einrei- chung eines Referendumsbegehrens kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Be- gehrens bei den Zentralen Diensten eingereicht wer- den. Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen die Einbürgerungszusicherun- gen ausgeschlossen. Ablauf der Referendumsfrist: 18. Juli 2022 Gemeinderat Küttigen Ferienzeit – Identitätskarte und/oder Pass noch gültig? Bald beginnen die Sommerferien. Falls Sie für Ihre Ferien einen Pass oder eine ID benötigen, überprüfen Sie bitte rechtzeitig deren Gültigkeit. Die Ausstellung einer Identitätskarte bzw. eines Passes dauert zwischen 7 und 14 Arbeitstagen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Zentra- len Diensten Küttigen (062 839 93 20). Zentrale Dienste Küttigen Samstagsdienst vom 18. Juni auf der Gemeinde- verwaltung fällt aus! Aus organisatorischen Gründen sind die Schalter des Personenmeldeamtes morgen Samstag, 18. Juni aus- nahmsweise geschlossen. Dringende Arbeiten in der Landwirtschaft Die Monate Mai bis September sind für die Landwirt- schaft intensive Zeiten. Für viele Erntearbeiten ist sie auf die Dienstleistungen von Lohnunternehmen an- gewiesen, welche mit ihren Häckselmaschinen, Ballen- pressen oder Mähdreschern enorme Flächen zu be- wältigen haben. Vielfach sind die idealen Zeitfenster dafür wetterbedingt sehr kurz, so dass vereinzelt am Abend/Nacht sowie auch an Sonntagen Erntearbeiten auf den Feldern erledigt werden müssen. Dies führt leider zu nicht vermeidbaren Lärmemissionen. Die Landwirtschaft versucht, diese Zeiten möglichst kurz zu halten und dankt der Bevölkerung sehr für ihr Ver- ständnis! Landwirtschaftskommission Küttigen Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 21. Juni 2022 Gemeindekanzlei Küttigen Energie- und Umweltkommission Nächste Papiersammlung am Samstag, 18. Juni 2022 Das Altpapier muss überall vor 07.30 Uhr an den gleichen Plätzen, wo üblicherweise der Kehricht abgeholt wird, bereitstehen. Milch- und andere Getränkepackungen, Styropor, Kunststoffe und Alufolie dürfen nicht mitgegeben werden. Mit der Abgabe von Altpapier unterstützen Sie unsere Dorfvereine!

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