Küttiger Anzeiger 2022

An die Zu- und Wegzüger von Küttigen-Rombach Meldevorschriften Ein Zuzug, Wegzug oder eine Adressänderung von Schweizer/innen und Ausländer/innen ist meldepflichtig. Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz haben sich Einwohnerinnen und Einwohner bei der Einwohnerkontrolle (Personenmeldeamt) innerhalb von 14 Tagen zu melden. Einen Grossteil dieser Meldepflichten können Sie auch elektronisch unter folgendem Link vornehmen: www.eumzug.swiss Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie gerne das Personenmeldeamt Küttigen kontaktieren: 062 839 93 20 / personenmeldeamt@kuettigen.ch Personenmeldeamt Küttigen Freude schenken… …mit den Geschenkgutscheinen des Gewerbevereins Küttigen Erhältlich bei Aare-Apotheke, Rombach Clientis Bank Aareland, Küttigen Natura Drogerie, Küttigen Raiffeisenbank Mittelgösgen-Staffelegg, Geschäftsstelle Küttigen TopPharm Apotheke, Küttigen Wehrli Weinbau AG, Küttigen und bei über 40 Mitgliedern des Gewerbevereins Küttigen einlösbar. Details unter www.gewerbe-kuettigen.ch

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