Küttiger Anzeiger 2022
penzmittag und auch die in Blätterteig eingewickelten Würstchen wurden mit Genuss gegessen. Es wurde zusammen gelacht, Erlebnisse und Geschichten erzählt und man war sich einig – «wir kommen wieder». Das Suppenzmittag findet jeweils am ersten und letz- ten Dienstag des Monats im Hotel Restaurant Ascott in Rombach statt. Anmeldungen jeweils bis Montag vor dem Anlass an: info@hotel-ascott.ch oder 062 835 60 10. Ursula Hürzeler von Fachstelle Alter der Gemeinde Küt- tigen und Marlies Widmer von der Community Tanne- bächli freuen sich auf Sie! Neues Bademeisterteam Die Badikommission Küttigen begrüsst herzlichst die neuen Bademeister und das ganze Badi-Team zur Saison 2022! Unseren Gästen wünschen wir eine sonnige und unbeschwerte Zeit in unserer Badi! Neuigkeiten können Sie auf der Gemeindehomepage Küttigen unter Freizeit/ Kultur entnehmen. Ordentliches Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz (EleG) Vorlage Nr. S-0177358.1 Transformatorenstation Küttigen Rombachtäli – Neubau Vorlage Nr. L-0206542.2 16 kV Kabel zwischen den Transformatorenstationen KU Gehrenstrasse Nord und KU Rombachtäli – Kabelumle- gung – Einschlaufung in die TS Rombachtäl Betroffene Gemeinde 5024 Küttigen Gesuchstellerin Eniwa AG, Industriestrasse 25, 5033 Buchs (AG) Ort Parzellen Nrn. 8204, 8179, 8177, 8058, 8078, 8079 Koordinaten 2645101 / 1250396 Gegenstand Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Ein- sichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Verfahren Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizi- tätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidge- nössische Starkstrominspektorat (ESTI). Öffentliche Auflage Die Gesuchsunterlagen können vom 16. Mai 2022 bis 14. Juni 2022 zu den ordentlichen Schalteröffnungszei- ten bei folgender Stelle eingesehen werden: • Bauverwaltung Küttigen Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach Einsprachen Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Stark- strominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG). Enteignung Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge. Wird durch die Ent- eignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Ver- mieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern so- fort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vor- schriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesent- lichen: Danke, dass Sie das lokale Gewerbe berücksichtigen ...immer für Sie da lokal persönlich ...lokal und persö lich www. gewerbe-kuettigen.ch Inserate im Küttiger Anzeiger werden gelesen Inserate im Küttiger Anzeiger werden gelesen ...immer für Sie da www.gewerbe-kuettigen.ch
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