Küttiger Anzeiger 2021
Männerriege Küttigen und Man(n) turnt mit Aufgrund der aktuellen Covid-19-Massnahmen fällt das Turnen bis Ende April aus. Wir hoffen, am 6. Mai wieder starten zu können. Ebenfalls abgesagt sind der Früh- lingsanlass vom 15. April und der Maibummel vom 2. Mai. Die für den 29. April vorgesehene Generalver- sammlung 2021 wird auf einen späteren Zeitpunkt ver- schoben. Bleibt gesund und haltet euch fit! Schützengesellschaft Küttigen Sa, 27. März, 9.00 – 11.00 Uhr Training, Talmatt. Do, 1. April, 18.00–19.30 Uhr Training, Talmatt. Spiel- und Waldspielgruppe Anmeldung Spiel- und Waldspielgruppe 2021/22. SG je- weils Mo–Fr Morgen für Kinder ab 2 1/2 Jahren. WSG jeweils Di, Mi und Fr Morgen für Kinder ab 3 Jahren. In- fos und Anmeldung unter www.evk-faz.ch . Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Wäh- rend den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Fei- ertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehrmals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen, Frauen Di, 30. März und 6. April Walking in 2 Gruppen. Treff- punkt mit oder ohne Stöcke um 19.00 Uhr, vor der alten Turnhalle Stock. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt. Tennis-Club Küttigen Der Tennis-Club Küttigen freut sich, der gesamten Be- völkerung Tennistrainings anzubieten. Lust auf eine Abwechslung und etwas Bewegung im Homeoffice? Es gibt Möglichkeiten für Einzel- oder Gruppenunter- richt. Interessierte melden sich doch direkt bei Hans Gloor (E-Mail haensu.gloor@bluewin.ch oder Mobile 079 932 96 70). Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Albrecht Kamal und Aire, Bibersteinerstrasse 12, Rombach Bauobjekt Vogelvoliere und Gewächshaus (nachträglich) Bauplatz Parzelle Nr. 8036, Bibersteinerstrasse 12, 5022 Rombach Auflagefrist: vom 29. März 2021 bis 27. April 2021 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Hundehaltung Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehaltung werden folgende Verhaltensregeln in Erinnerung geru- fen: Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerbaukulturen ist jeweils in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober untersagt. Das Versäubern auf land- wirtschaftlich genutztem Wies- und Ackerland oder auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist überdies während des ganzen Jahres verboten. Der kundige und umsich- tige Hundehalter sorgt dafür, dass jeglicher Kot seines Vierbeiners aufgenommen und ordnungsgemäss ent- sorgt wird. Dazu stehen zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli konsequent an der Leine zu führen. Während dieser Trag-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen wildlebenden Tieren sollte auf ihre Bedürfnisse besonders Rücksicht genommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizei- reglement ist es generell verboten, Hunde unbeauf- sichtigt laufen zu lassen. Im Bereich von verkehrsreichen Strassen und öffentlichen Plätzen gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr. Jedem verantwortungsbewussten Hun- dehalter sollte es eine Gewissenssache sein, den/die Vierbeiner beim täglichen Ausführen unter direkter Auf- sicht, Kontrolle und Appell zu halten. Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vor- schriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinde- rat den vielen Hundebesitzern, welche die vorgenann- ten Regeln vorbildlich beachten. Neue Benützungsvorschriften auf den Schulanlagen In den letzten Wochen und Monaten kam es immer wieder zu Reklamationen wegen Ruhestörungen, Lit- tering und auch Vandalismus, vor allem auf der Schul- anlage Dorf. Um diesem ungebührlichen Verhalten Ein- halt zu gebieten, hat der Gemeinderat neben einem zeitlich befristeten Auftrag an die aufsuchende Jugend- arbeit für die beiden Schulanlagen Benützungsvorschrif- ten erlassen. Mit Hinweistafeln wird auf die ab 1. April 2021 neu geltende Benutzungsordnung hingewiesen; so ist z.B. der Aufenthalt auf dem Areal von 22.00 – 06.00 Uhr nur noch mit Bewilligung erlaubt. Eine Miss- achtung kann von der Stadtpolizei geahndet werden. Baubewilligungen haben erhalten • Ledergerber Max, Rombach; für Einbau Minipool, auf Parzelle Nr. 8021, Bibersteinerstrasse 32 • Morgenthaler Fredy und Patricia, Rombach; für Er- satz alte Fensterfront und Anbau Balkon, auf Parzel- le Nr. 7814, Buchmattweg 11 • Meier Partner GmbH, Aarau; für Neubau Pavillon, auf Parzelle Nr. 8766, Rainstrasse 63B • Hunziker Rudolf und Anna-Katharina, Küttigen; für Photovoltaikanlage, auf Parzelle Nr. 4811, Benken- strasse 10b • Metzger Thomas und Katja, Küttigen; für Umbau Wohnhaus und Dachsanierung, Anbau Garage, auf Parzelle Nr. 6633, Eggebodestrasse 4 • Swisscom (Schweiz) AG, Urdorf; für Grabarbeiten, Kreuzung alte Staffeleggstrasse und Benkenstrasse Höhe Nr. 4, Parzelle Nr. 2075 Gemeinderat
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