Küttiger Anzeiger 2021

Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Weiersmüller Urs und Susanne, Kirchbergstrasse 79, Küttigen Bauobjekt Rückbau Ölheizung mit Boiler, Installation Wärmepumpe Bauplatz Parzelle Nr. 7015, Kirchbergstrasse 87, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 22. März 2021 bis 20. April 2021 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Jugendfest 2021 abgesagt! In Absprache mit der Schulpflege und der Jugendfest- kommission hat der Gemeinderat aufgrund der Covid- 19-Massnahmen die Absage des diesjährigen Jugend- festes vom 26. Juni beschlossen. Das nächste Jugendfest wird im Jahr 2023 stattfinden. Dieser Entscheid ist allen Beteiligten schwergefallen. Unter Berücksichtigung von möglichen Corona-Ein- schränkungen ist eine verlässliche Vorbereitung und Or- ganisation dieses Grossanlasses allerdings nicht möglich. Die Schulkinder müssen aber nicht gänzlich auf das Fest verzichten, werden doch die Klassen ein Alternativpro- gramm gestalten können. Der Gemeinderat bedauert die Absage dieses für das Dorf so wichtigen Anlass sehr und bedankt sich bei der Bevölkerung für das Verständnis. Neue Benützungsvorschriften auf den Schulanlagen In den letzten Wochen und Monaten kam es immer wieder zu Reklamationen wegen Ruhestörungen, Litte- ring und auch Vandalismus vor allem auf der Schulanla- ge Dorf. Um diesem ungebührlichen Verhalten Einhalt zu gebieten, hat der Gemeinderat neben einem zeitlich befristeten Auftrag an die aufsuchende Jugendarbeit für die beiden Schulanlagen Benützungsvorschriften er- lassen. Mit Hinweistafeln wird auf die ab 1. April 2021 neu geltende Benutzungsordnung hingewiesen; so ist z.B. der Aufenthalt auf dem Areal von 22.00–06.00 Uhr nur noch mit Bewilligung erlaubt. Eine Missachtung kann von der Stadtpolizei geahndet werden. Verwaltungsbericht 2020 Der Gemeinderat hat die Verwaltungsberichte für das Jahr 2020 genehmigt. Die Berichte geben Auskunft über den Stand der Arbeiten in den einzelnen Abtei- lungen, die Nachführung der Bücher, Protokolle und Register sowie auch die vorschriftgemässe Aufbewah- rung der Akten. Weiter müssen Pendenzen und Rück- stände aufgeführt und begründet werden. Auskunft geben die Unterlagen auch über Hinweise bezüglich Organisation, Einsatz der Hilfsmittel und die Personal- situation. Es wurde festgestellt, dass die Verwaltungsabteilungen ordnungsgemäss geführt werden und keine zusätzli- chen Massnahmen anzuordnen sind. Geschwindigkeitskontrolle Am Vormittag des 3. März 2021 wurde an der Benken- strasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurden insgesamt 290 Fahrzeuge gemessen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten 6 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 2,1% mit einer Busse belegt werden. Die höchs- te Geschwindigkeit wurde mit 60 km/h registriert. Baubewilligungen haben erhalten • Rombach Immobilien AG, Küttigen; für Wohnüber- bauung Baumschulareal, Teilbereich 1 (Baufelder M1–M5, S1, Z), Rückbau Wege und Gewächshäuser, auf Parzellen Nrn. 7312 (neu 9365 + 9368 bis 9395 + 7312), Alte Stockstrasse, Bibersteinerstrasse, Baum- schulweg Gemeinderat Hochstammobstbäume In diesem Winter sind einige Hochstammobstbäume un- ter der Schneelast zusammengebrochen oder teilweise so stark beschädigt worden, dass sie gegebenenfalls ent- fernt bzw. gefällt werden mussten oder müssen. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerk- sam, dass gemäss § 11 der geltenden Nutzungsordnung Kulturland auch diese Objekte ersetzt werden müssen, falls es sich um Hochstammobstbäume handelt. Sofern sich der entfernte Baum nicht in der Hochstammschutz- zone befindet, kann er irgendwo in der Flur ausserhalb Baugebiet ersetzt werden. Die Grenzen dieser Zone können im Kulturlandplan eingesehen werden. Den Kulturlandplan finden Sie auf der Gemeindehomepage im Online-Schalter unter der Rubrik Hochstammbäume. Als Ersatz werden auch ökologisch wertvolle Feldbäu- me wie Eichen, Linden, Nussbäume, Ahorne und Vogel- kirsche anerkannt. Als Gegenleistung für diese Auflage ist die Gemeinde bereit, sich finanziell an Neu- und Ersatzpflanzungen sowie an der Pflege der Hochstammobstbäume zu be- teiligen. Aufruf: Bewirtschafter/Personen, die einen oder mehrere Hoch- stammobstbäume gefällt bzw. entfernt haben oder dies noch beabsichtigen, werden hiermit gebeten, eine ent- sprechende Meldung an die Kommission zu machen. Dazu dient das Formular «Meldung Fällen und Ersatz- bepflanzung», welches über den Online-Schalter der Gemeinde unter der Rubrik «Hochstammbäume» abge- rufen oder bei der Gemeindekanzlei angefordert wer- den kann. Bewirtschafter/Personen, die Bäume ersetzen bzw. neu pflanzen möchten, und solche, die neu Pflege- beiträge beantragen möchten, können ihr Gesuch über denselben Weg einreichen. Ihre Mitteilungen/Gesuche erwarten wir bis zum 15. April 2021 an Viktor Schmid, Brandackerstrasse 19, Tel. 062 827 34 48, viktor.schmid@ yetnet.ch. Hochstammbaum-Kommission

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