Küttiger Anzeiger 2021

Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Wäh- rend den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Fei- ertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehrmals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. Tennis-Club Küttigen Der Tennis-Club Küttigen freut sich, für Schüler- und Junioren/innen erneut das beliebte Sommertraining ab 26. April unter der Leitung von Hans Gloor anbieten zu können. Alle Infos und Anmeldung unter www. tckuettigen.ch/Junioren. Verein Seniorenzentrum Wasserflue Aufgrund der aktuellen Lage wird die Generalversamm- lung vom 11. März nicht wie üblich vor Ort abgehalten, sondern in schriftlicher Form durchgeführt. Alle Mit- glieder erhalten zeitgerecht schriftliche Abstimmungs- unterlagen. Frist zur Abstimmung: 14. März. Bei Fra- gen: Tel. 079 282 68 50 (Andreas Wehrli). Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Hönig Oliver und Bettina, Benkenstrasse 24, Küttigen Bauobjekt Umbau und Renovation von bestehender Liegenschaft Bauplatz Parzelle Nr. 3886, Benkenstrasse 24, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 8. März 2021 bis 6. April 2021 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Wahl der Behörden, Kommissionen und nebenamtlichen Funktionären Der Gemeinderat möchte die Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder der gemeinderätlichen Kommissionen und der nebenamtlichen Funktionäre für die kommen- de Amtsperiode 2022/2025 rechtzeitig in die Wege lei- ten. Allfällige Demissionen sind dem Gemeinderat bis Ende Mai 2021 bekanntzugeben. Einbürgerungen Der kommenden Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021 wird die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an nachstehende Personen beantragt: • Frau Garas Anita, ungarische Staatsangehörige, Ahornweg 26, Rombach • Herr Györ Ferenc, ungarischer Staatsangehöriger, Ahornweg 26, Rombach • Herr Helmholz Lars, deutscher Staatsangehöriger, Meierhofweg 26, Küttigen • Herr Losher Albert Justin, deutscher Staatsangehöri- ger, Stockweg 20, Rombach • Herr Mengis Eden, eritreische Staatsangehörige, Gysulastrasse 85, Rombach • Herr Mengis Esrom, eritreischer Staatsangehöriger, Gysulastrasse 85, Rombach • Herr Mengis Noel, eritreischer Staatsangehöriger, Gysulastrasse 85, Rombach • Frau Molter Christa Ursula mit Andrin, beide deut- sche Staatsangehörige, Meierhofweg 26, Küttigen • Herr Peters Thomas, deutscher Staatsangehöriger, Sonnenrain 5, Rombach • Herr Scrofani Giuseppe mit Aurora, beide italieni- sche Staatsangehörige, Alte Staffeleggstrasse 10, Küttigen Geschwindigkeitskontrolle Am Vormittag des 11. Februar 2021 wurde an der Ben- kenstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchge- führt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurden insgesamt 160 Fahrzeuge gemessen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten 4 Fahr- zeuglenker bzw. ≈ 2.5% mit einer Busse belegt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 59 km/h regis- triert. Baubewilligung haben erhalten • Pavlovic Sinisa und Violetta, Küttigen; für Ersatz Stützmauer, Terrassendach und Abstellplatz, auf Par- zelle Nr. 6920, Kirchbergstrasse 50 Gemeinderat Eidgenössische Volksabstimmung vom 7. März 2021 Versehentliche, doppelte Zustellung von Abstimmungsunterlagen Aufgrund von Rückmeldungen ist davon auszugehen, dass verschiedene Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Abstimmungsunterlagen für die Eidg. Volksabstim- mung vom 7. März 2021 doppelt erhalten haben. Unse- re Abklärungen haben ergeben, dass dies auf technische Probleme beim Druck der Stimmrechtsausweise zurück- zuführen ist. Falls auch Sie Unterlagen doppelt erhalten haben, möch- ten wir Sie bitten, ein Exemplar zu vernichten. Sollten Sie noch keine Unterlagen erhalten haben, möchten wir Sie bitten, das Personenmeldeamt (Tel. 062 839 93 20) zu kontaktieren. Doppelte Stimmabgaben sind strafbar und werden am Wahlsonntag durch das Wahlbüro überprüft. Wird dop- pelt abgestimmt, sind beide Stimmen ungültig. Wir danken für Ihr Verständnis und entschuldigen uns für allfällige Unannehmlichkeiten. Der Gemeinderat

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