Küttiger Anzeiger 2021

Obstbauverein Wegen Corona werden bis auf Weiteres keine Schnitt- übungen geplant. Die Generalversammlung vom 10. März wird schriftlich per Brief durchgeführt. Die nö- tigen Unterlagen werden rechtzeitig (mit einem Rück- antwort-Umschlag versehen) an die Mitglieder ver- schickt. Spiel- und Waldspielgruppe Anmeldung Spiel- und Waldspielgruppe 2021/22. SG je- weils Mo–Fr Morgen für Kinder ab 2 1/2 Jahren. WSG jeweils Di, Mi und Fr Morgen für Kinder ab 3 Jahren. In- fos und Anmeldung unter www.evk-faz.ch . Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Wäh- rend den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Fei- ertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehrmals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. Verein Seniorenzentrum Wasserflue Aufgrund der aktuellen Lage wird die Generalversamm- lung vom 11. März nicht wie üblich vor Ort abgehalten, sondern in schriftlicher Form durchgeführt. Alle Mit- glieder erhalten zeitgerecht schriftliche Abstimmungs- unterlagen. Frist zur Abstimmung: 14. März. Bei Fra- gen: Tel. 079 282 68 50 (Andreas Wehrli). Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Restaurant Traube Küttigen AG, Hauptstrasse 58, Küttigen Bauobjekt Dachsanierung und Einbau 2 Fenster in Nordfassade Bauplatz Parzelle Nr. 6540, Hauptstrasse 58, 5024 Küttigen Bauherr Restaurant Traube Küttigen AG, Hauptstrasse 58, Küttigen Bauobjekt Installation Photovoltaik-Anlage Aufdach Bauplatz Parzelle Nr. 6540, Hauptstrasse 58, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 1. März 2021 bis 30. März 2021 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Brunnenkommission Als Nachfolgerin von Frau Monika Fehlmann wurde Frau Peggy Küng als Vertreterin der Abteilung Bau und gleichzeitig Protokollführerin für den Rest der laufen- den Amtsperiode 2018/21 in die Brunnenkommission gewählt. Flurwegunterhalt Die anhaltenden Niederschläge Mitte Februar haben den Flur- und Feldwegen stark zugesetzt. Viele Wege sind ausgewaschen und müssen saniert werden. Nach Sichtung der Schäden wird die Gemeinde nun die erfor- derlichen Instandstellungen in die Wege leiten. Bussenentscheide Im vierten Quartal 2020 musste der Gemeinderat einen Strafbefehl wegen unentschuldigtem Fernbleiben an einer Feuerwehrübung ausstellen. Baubewilligungen haben erhalten • Müller Florian und Anita, Küttigen; für Ausbau Dach- geschoss, Einbau Dachfenster und Verkleinerung Gie- belfenster, auf Parzelle Nr. 7650, Siteweg 2 • Clientis Bank Aareland AG, Küttigen; für Provisorium Bankcontainer, auf Parzelle Nr. 7185, Hauptstrasse 10 • Sandberg Gustav und Glanz Sandberg Anna, Effin- gen; für Umbau und Sanierung bestehendes Einfa- milienhaus, auf Parzelle Nr. 7274, Sonnmattstrasse 6 • Sommerhalder Reto und Deborah, Küttigen; für Er- satz bestehende Ölheizung durch eine Wärmepum- pe, auf Parzelle Nr. 7536, Rainstrasse 45 Gemeinderat Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 7. März 2021 1. Versehentliche doppelte Zustellung von Abstimmungsunterlagen Aufgrund von Rückmeldungen ist davon auszugehen, dass verschiedene Stimmbürgerinnen und Stimm- bürger die Abstimmungsunterlagen für die Eidg. Volksabstimmung vom 7. März 2021 doppelt erhalten haben. Unsere Abklärungen haben ergeben, dass dies auf technische Probleme beim Druck der Stimm- rechtsausweise zurückzuführen ist. Falls auch Sie Unterlagen doppelt erhalten haben, möchten wir Sie bitten, ein Exemplar zu vernichten. Sollten Sie noch keine Unterlagen erhalten haben, möchten wir Sie bitten, das Personenmeldeamt (Tel. 062 839 93 20) zu kontaktieren. Doppelte Stimmabgaben sind strafbar und werden am Wahlsonntag durch das Wahlbüro überprüft. Wird doppelt abgestimmt, sind beide Stimmen un- gültig. 2. Die Urne ist wie folgt geöffnet: Gemeindehaus Stock: Sonntag, 7. März 2021, 8.30–9.00 Uhr 3. Stellvertretung Bei der Stimmabgabe an der Urne können sich Ehe- gatten und Personen in eingetragener Partnerschaft

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