Küttiger Anzeiger 2021

Gemeindeversammlungen vom 8. Dezember 2021 Am Mittwoch, 8. Dezember 2021 finden die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen in der Mehr- zweckhalle Dorf statt. Die Versammlung der Ortsbür- ger*innen beginnt um 19.30 Uhr, diejenige der Ein- wohner*innen um 20.00 Uhr. Die Traktandenlisten sowie die Erläuterungen und Anträge zu den einzelnen Geschäften können der Ver- sammlungsbotschaft, die den Stimmberechtigten recht- zeitig zugestellt worden ist, entnommen werden. Die Unterlagen liegen auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf oder können unter www.kuettigen.ch unter «Poli- tik/Gemeindeversammlung» eingesehen werden. Für die Teilnahme an den Versammlungen besteht kei- ne Zertifikatspflicht. Die Durchführung erfolgt unter Einhaltung des Covid-Schutzkonzeptes. Das heisst: – keine Teilnahme von Personen, die Krankheitssymp- tome zeigen; – Mindestabstand zu anderen Personen einhalten; – generelle Maskentragpflicht; – Verzicht auf Händeschütteln; – Registratur aufgrund der Stimmrechtsausweise (bitte vorgängig die Telefonnummer auf dem Ausweis eintragen). Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Teilnahme. 1.-August-Feier Welcher Verein hat Interesse an der Organisation und Durchführung der 1.-August-Feier im Jahr 2022? Interessierte Vereine melden sich bis am 20. Dezember 2021 bei der Gemeindekanzlei Küttigen (gemeindekanz- lei@kuettigen.ch) . Auskünfte erteilt der Gemeindeschreiber Robert Rüti- mann, Telefon 062 839 93 40. Gemeinderat Küttigen 5. Dezember Tag der Freiwilligen Der 5. Dezember ist der Tag der Freiwilligen. Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger gesellschaftlicher Beitrag für das Zusammenleben in den Gemeinden. Die Gemeinde Küttigen und die Fachstelle Alter danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern, welche ihre wertvolle Zeit für das Wohl und die Zukunft von unserem Dorf und unseren Mit- menschen einsetzen. Möchten auch Sie sich freiwillig engagieren? Melden Sie sich bei der Fachstelle Alter, Ursula Hürzeler, Tel. 079 840 12 45. Info zur Wintergemeinde vom 08.12.2021 – Traktandum 3.9 (Werkhof- und Feuerwehrgebäude) Auf Seite 26 des Abstimmungsbüchleins wird erklärt was zur Kreditüberschreitung von knapp 600 kCHF führte. Pos. 1-6 waren für die Realisierung des Bauvorhabens offenbar zwingend, Pos. 7 eindeutig nicht. Die Baubegleitkommission unter GR Tobias Leuthard hat für knapp 95 kCHF diese nicht im Baukredit enthaltene PV-Anlage mit Solar Küttigen geplant und vom GR absegnen lassen. In einem für unsere Gemeinde schlechten Vertrag erhält Küttigen pro Jahr max. 10'000 kWh Solarstrom. Über die nächsten 20 Jahre ergibt das im besten Fall 47 Rp. / kWh – mehr als doppelt so viel, wie eniwa Naturstrom Schweiz aktuell kostet. Der Vertrag enthält keine Möglichkeit zur Kündigung. Auch der Umwelt wird damit leider kein Dienst erweisen, enthält doch Solarstrom ca. 5-8 x mehr graues CO2 pro kWh als Naturstrom. Knapp 50 kCHF wären somit z.B. für wiederholt zurückgestellte Smartboards der Schule zur Verfügung gestanden – bei gleichzeitiger Einsparung von ca. 12 to grauem CO2. Nachhaltiges Handeln und die von unserem Ammann viel beschworene Transparenz sehen anders aus. Dieser Entscheid ist weder ökologisch sinnvoll, noch zeugt er von sparsamem Umgang mit Steuergeld! Hier ist der Mist geführt – in Zukunft ist von Beginn weg genauer hinzuschauen. - Emil Bieri, Küttigen - www.feuerwehr-kuettigen.ch 118 bei Feuer

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=