Küttiger Anzeiger 2021

Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr intremo ag, Amselweg 2, 5018 Erlinsbach Bauobjekt Neubau EFH Bauplatz Parzelle Nr. 8760, Bollackerweg, 5024 Küttigen Bauherr Dominik Häuptli, Bollackerweg 12, Küttigen Bauobjekt Einbau Aussenkamin für Kaminofen, Bollackerweg 12 – ohne Profilierung Bauplatz Parzelle Nr. 6982, Bollackerweg 12, 5024 Küttigen Bauherr Einwohnergemeinde Küttigen, Neue Stockstrasse 23, Rombach Bauobjekt Schwimmbad Wührimatt – Neubau Pergola und Waschplatz Bauplatz Parzelle Nr. 7125, Bollackerweg 30, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 22. Februar 2021 bis 23. März 2021 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Integrationskommission Frau Marianne Rauber hat die Integrationskommission per Ende 2020 verlassen. Als Nachfolge wurden als neue Mitglieder für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/21 gewählt: – Frau Deborah Sommerhalder-Herz, Küttigen – Frau Patricia Fuhrer-Weber, Rombach Baubewilligungen haben erhalten • Christen David und Janine Natalie, Rombach; für Er- neuerung Sichtschutz, auf Parzelle Nr. 8777, Baldis- mattweg 17 • Swisscom (Schweiz) AG, Urdorf; für Grabarbeiten, diverse Orte im Gemeindegebiet Küttigen und Rom- bach Gemeinderat Eidgenössische Volksabstimmung vom 7. März 2021 Versehentliche doppelte Zustellung von Abstimmungsunterlagen Aufgrund von Rückmeldungen ist davon auszugehen, dass verschiedene Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Abstimmungsunterlagen für die Eidg. Volksabstim- mung vom 7. März 2021 doppelt erhalten haben. Unsere Abklärungen haben ergeben, dass dies auf technische Probleme beim Druck der Stimmrechtsausweise zurück- zuführen ist. Falls auch Sie Unterlagen doppelt erhalten haben, möch- ten wir Sie bitten, ein Exemplar zu vernichten. Sollten Sie noch keine Unterlagen erhalten haben, bitten wir Sie, das Personenmeldeamt (Tel. 062 839 93 20) zu kontak- tieren. Doppelte Stimmabgaben sind strafbar und werden am Wahlsonntag durch das Wahlbüro überprüft. Wird dop- pelt abgestimmt, sind beide Stimmen ungültig. Wir danken für Ihr Verständnis und entschuldigen uns für allfällige Unannehmlichkeiten. Der Gemeinderat Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 23. Februar 2021 Gemeindekanzlei Küttigen K u n s t u n d H a n d w e r k s e i t 1 9 8 0 m i t t e n i n A a r a u www.zum-notenschluessel.ch Zum Notenschlüssel Musikhaus AG Pelzgasse 15/Eingang Färbergasse, 5000 Aarau, Telefon 062 824 43 07 Pianos • Flügel • Cembali • Blockflöten Noten • Zubehör • Stimmungen • Reparaturen Breites Sortiment an Noten für Block- flöte und Klavier

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