Küttiger Anzeiger 2021

Wahlvorschläge Wahlvorschläge sind gemäss §29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeinde- kanzlei Küttigen bis spätestens am 44. Tag vor demWahl- tag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage unter www.kuettigen.ch (Online-Schalter «Gemeinde- kanzlei») heruntergeladen werden. DemWahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaten können für das Informationsblatt (Wahl- vorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraus- setzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro aber nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Gemeinderatswahlen Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Stimmen für den Gemeindeammann und Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemein- deammann, Vizeammann und Gemeinderat auf dem- selben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Ge- meinderates erhalten haben (§ 27a Abs. 2 GPR). Stille Wahlen Sind für die Finanzkommission, Steuerkommission und deren Ersatzmitglied sowie für die Mitglieder des Wahl- büros und deren Ersatzmitglieder weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorge- schlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl Nachmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde be- ziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl ge- wählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR). Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 3. August 2021 Gemeindekanzlei Küttigen Openair Cobario, Worldmusik Rappel, Bistromusik Schulhausplatz Dorf, Küttigen Fr, 13. Aug. 2021, 19 Uhr Kulturbar und Essen 20.30 Uhr, Konzertbeginn ÖV, Velo oder zu Fuss von Vorteil Bei schlechtem Wetter in MZH Dorf Eintritt Fr. 30.– / Fr. 20.– (auch KulturLegi) Eintritt mit Essen Fr. 55.– / 45.– Plätze und Essen unbedingt reservieren Vorverkauf: Link auf www.kkkr.ch und Natura Drogerie Küttigen, 062 827 13 56. Dario schätzt sein Umfeld...

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=