Küttiger Anzeiger 2021

Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli konsequent an der Leine zu führen. Während dieser Trag-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen wildlebenden Tieren sollte auf ihre Bedürfnisse besonders Rücksicht genommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizei- reglement ist es generell verboten, Hunde unbeaufsich- tigt laufen zu lassen. Im Bereich von verkehrsreichen Strassen und öffentlichen Plätzen gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr. Jedem verantwortungsbewussten Hun- dehalter sollte es eine Gewissenssache sein, den/die Vierbeiner beim täglichen Ausführen unter direkter Aufsicht, Kontrolle und Appell zu halten. Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vor- schriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinderat den vielen Hundebesitzern, welche die vorgenannten Regeln vorbildlich beachten. Baubewilligungen haben erhalten • Pro Natura Aargau, Aarau; für Erstellen von zwei In- fotafeln im Schutzgebiet Achenberg und Judehalde, Parzelle Nr. 9320 Gemeinderat Küttigen Ferienzeit – Identitätskarte und/oder Pass noch gültig? Bald beginnen die Sommerferien. Falls Sie für Ihre Feri- en einen Pass oder eine ID benötigen, überprüfen Sie bitte rechtzeitig deren Gültigkeit. Die Ausstellung einer Identitätskarte bzw. eines Passes dauert zwischen 7 und 14 Arbeitstagen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Personenmeldeamt Küttigen (062 839 93 20). Personenmeldeamt Küttigen Zählung der leer stehenden Wohnungen in Küttigen/Rombach Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt. Mit Stichtag 1. Juni 2021 werden die leer stehenden Wohnungen erfasst. Als Leerwohnungen bzw. leer ste- hende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende Bedingungen erfüllen: • Wohnung oder Häuser, die am Stichtag 1. Juni unbe- setzt, aber bewohnbar sind und • die am Stichtag 1. Juni zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angebo- ten werden. Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Woh- nungsvermieter werden gebeten, der Gemeindekanzlei Küttigen, Tel. 062 839 93 43, gemeindekanzlei@kuetti- gen.ch , bis 31. Mai 2021 die leer stehenden Wohnun- gen zu melden. Gemeindeversammlungen vom 2. Juni 2021 Vor wenigen Tagen wurden die Stimmberechtigten mit der Einladungsbotschaft zu den Gemeindeversammlun- gen vom 2. Juni bedient. Dabei weisen wir auf folgende Ungereimtheiten hin: – Versammlungsbeginn Die Zeiten auf der Titelseite und auf den Stimm- rechtsausweisen stimmen nicht überein. Korrekt ist, dass die Versammlung der Ortsbürger*innen aus- nahmsweise schon um 19.00 Uhr und diejenige der Einwohner*innen um 19.30 Uhr beginnen wird. – Bestattungs- und Friedhofreglement Auf den Seiten 29+30 der Botschaft wurden die §§ 29–31 doppelt abgedruckt, dafür fehlen die §§ 32 und 33. Die korrekte Version des Reglementes ist auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet oder kann auf der Gemeindekanzlei (062 839 93 40) angefor- dert werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Durch- führung der Gemeindeversammlungen im Rahmen ei- nes Corona-Schutzkonzeptes erfolgen wird. Neben der Einhaltung des erforderlichen Abstandes gilt während der gesamten Veranstaltung eine generelle Masken- tragpflicht. Die Unterlagen liegen auf der Gemeindekanzlei öffent- lich auf oder können unter www.kuettigen unter «Poli- tik/Gemeindeversammlung» eingesehen werden. Gemeinderat Küttigen Energie- und Umweltkommission Am Mittwoch, 2. Juni 2021 führt der Werkhof eine METALLSAMMLUNG durch. Gleiche Route wie Kehrichtabfuhr. Eingesammelt wird Altmetall jeglicher Art. Die einzelnen Metallgegenstände dürfen nicht grösser und schwerer sein, als dass sie durch zwei Mann verladen werden können. Kühlschränke,Tiefkühltruhen, Waschmaschinen, Kochherde, Tumbler, Boiler und andere Elektrogeräte sowie Ski sind von der Metallsammlung ausgeschlossen. Weissblechdosen und Aluminiumfabrikate dürfen nur noch über die Sammelstellen entsorgt werden! Je nach Materialanfall kann die Metallsammlung zwei Tage dauern.Wir bitten Sie, das am Mittwoch noch nicht abgeholte Sammelgut bis Donnerstagabend stehen zu lassen.

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