Küttiger Anzeiger 2020

Schützengesellschaft Küttigen Einstellung der Schiess- und Vereinsaktivitäten bis vor­ aussichtlich 5. April aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Seniorenzentrum Wasserflue CORONAVIRUS: Das Seniorenzentrum Wasserflue, inkl. der Cafeteria «s’Zähni», bleibt leider für Besuchende und Angehörige bis mindestens am 19. April vollstän- dig geschlossen. Ein Mahlzeitendienst für Stammgäste wird sichergestellt. Besten Dank für Ihr Verständnis. Singwerkstatt Küttigen Aufgrund der aktuellen Lage sind unsere Singproben bis Ende April abgesagt. Das Frühlingskonzert am 26. April findet nicht statt. Weitere Infos und Daten finden Sie auf www.singwerkstatt-kuettigen.ch . Spiel- und Waldspielgruppe Anmeldung für SG/WSG Start August 2020. Spielgrup- pe Mo–Fr Morgen ab 2 1/2 Jahren; Waldspielgruppe Di, Mi und Fr Morgen ab 3 Jahren. Infos und Anmeldung: www.evk-faz.ch . Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Wäh- rend den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Fei- ertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehrmals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Aufgrund des Coronavirus finden ab sofort und mind. bis nach den Frühlingsferien (Stand 15.3.2020) keine Trainings und Anlässe des STV Küttigens statt. Die Tur- nerInnen wurden bereits per Mail informiert. Gute Ge- sundheit wünscht euch STV Küttigen! STV Küttigen, Frauen Aufgrund der neu geltenden Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus ist das Turnen voraussichtlich bis nach den Frühlingsferien (Di, 21. April) abgesagt. Wir wünschen allen gute Gesundheit. Der Vorstand. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Zimmerli Marianne, Goldackerweg 11, 5024 Küttigen Bauobjekt Ersatz bestehende Ölheizung durch Luft/ Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt Bauplatz Parzelle Nr. 2043, Goldackerweg 11, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 6. April 2020 bis 5. Mai 2020 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Einbürgerungen Der kommenden Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2020 wird die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an nachstehende Personen beantragt: • Herr Cerami Daniele, italienischer Staatsangehöriger, Bifangstrasse 35, Rombach • Herr Freund Thomas, deutscher Staatsangehöriger, Hegimattstrasse 17, Küttigen • Ehepaar Glaab Richard und Simon-Glaab Eva Anne, mit den Kindern Paul Eckhard und Lotta Heidi, deut- sche Staatsangehörige, Baumschulweg 4, Rombach • Herr Neukirchen Hans Michael, deutscher Staatsan- gehöriger, Bibersteinerstrasse 19, Rombach Hundehaltung Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehaltung werden folgende Verhaltensregeln in Erinnerung geru- fen: Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerbaukulturen ist jeweils in der Zeit vom 01. April bis zum 31. Oktober untersagt. Das Versäubern auf landwirtschaftlich genutztem Wies- und Ackerland oder auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist überdies wäh- rend des ganzen Jahres verboten. Der kundige und um- sichtige Hundehalter sorgt dafür, dass jeglicher Kot sei- nes Vierbeiners aufgenommen und ordnungsgemäss entsorgt wird. Dazu stehen zahlreiche Robidog-Behäl- ter zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 01. April bis zum 31. Juli konsequent an der Leine zu führen. Während dieser Trag-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen wildlebenden Tieren sollte auf ihre Bedürfnisse besonders Rücksicht genommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizei- reglement ist es generell verboten, Hunde unbeauf- sichtigt laufen zu lassen. Im Bereich von verkehrsreichen Strassen und öffentlichen Plätzen gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr. Jedem verantwortungsbewussten Hun- dehalter sollte es eine Gewissenssache sein, den/die Vierbeiner beim täglichen Ausführen unter direkter Aufsicht, Kontrolle und Appell zu halten. Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vor- schriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinde- rat den vielen Hundebesitzern, welche die vorgenann- ten Regeln vorbildlich beachten. Gemeinderat Küttigen Neue Einreichungsfrist Steuererklärung 2019 Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2019 wird für die unselbstständig erwerbenden Personen (Formu- lar C) bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Die Einreichungs- frist für die selbstständig erwerbenden Personen (For- mular A) sowie Landwirte (Formular B) wird bis zum 30. September 2020 verlängert.

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