Küttiger Anzeiger 2020
Die Bachöffnung erfolgt auf das Verlangen des Depar- tements Bau, Verkehr und Umwelt. Mit einer natürli- chen Gestaltung werden die ökologischen Verhältnisse aufgewertet. In diesem Zusammenhang müssen ver- schiedene Werkleitungen örtlich verlegt werden. Die Bauarbeiten beginnen ab dem 16. März 2020 mit der Querung der neuen Bachleitung in der Alten Stockstras se. Während dieser Zeit wird der Durchgangsverkehr auf der Alten Stockstrasse gesperrt oder nach Möglichkeit einspurig geführt. Die Strasse wird entsprechend signali- siert. Für Fussgänger bleibt der Gehweg passierbar. Anschliessend werden die Bauarbeiten imWaldweg fort- geführt und dauern voraussichtlich bis in den Sommer. Auch der Waldweg bleibt für Fussgänger begehbar. Für Fragen stehen Ihnen die Projektleitung (Bodmer Bauingenieure AG, Aarau, Kubilay Keles, 062 838 21 80) und die Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Die beauftragte Bauunternehmung, die Bauleitung und die Bauverwaltung werden bestrebt sein, die Arbeiten speditiv und rücksichtsvoll zu realisieren. Den betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmern danken wir für ihr Verständnis. Bauverwaltung Signalisationsänderung an der Alten Staffeleggstrasse entlang dem Horenbach Verkehrsbeschränkungen Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenver- kehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Ver- ordnung über die Strassensignalisation vom 5. Septem- ber 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Alte Staffeleggstrasse (Höhe Schellenbrücke) auf Stras senparzelle Nr. 8428 der Einwohnergemeinde Küttigen, Standort (A) – Fahrverbot für «Motorwagen, Motorräder und Mo- torfahrräder» (Signal SSV 2.14) mit einem Zusatzschild «Waldstrasse» Staffeleggstrasse (K107), obere Einfahrt in die Alte Staf- feleggstrasse auf Kantonsstrassenparzelle Nr. 8730 des Staates Aargau, Standort (B) – Fahrverbot für «Motorwagen, Motorräder und Mo- torfahrräder» (Signal SSV 2.14) mit einem Zusatzschild «Waldstrasse» Staffeleggstrasse (K487), untere Einfahrt in die Alte Staf- feleggstrasse auf Strassenparzelle Nr. 6315 der Einwoh- nergemeinde Küttigen, Standort (C) – Fahrverbot für «Motorwagen, Motorräder und Mo- torfahrräder» (Signal SSV 2.14) mit einer Distanztafel mit der Aufschrift «180 m» Diese Veröffentlichung ersetzt die Publikation im Amts- blatt des Kantons Aargau vom 29. Oktober 2001 res- pektive die bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Hinweistafeln. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 7. März bis 6. April 2020 schriftlich beim Gemeinderat Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach, einzureichen. Die Ein- sprache muss einen Antrag und eine Begründung ent- halten. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf der Gemeindekanzlei Küttigen eingesehen werden. Die Signalisationsänderungen werden erst nach erfolgter Si- gnalisation rechtskräftig. Gemeinderat Küttigen Wir Frauen feiern… Sonntag, 8. März 2020, 17.30–20.30 Uhr Reformiertes Kirchgemeindehaus Küttigen/Rombach, Sonnmattstrasse 23, Rombach Wir hoffen, dass Sie (Du) am frühen Abend besonders viel Zeit und Lust haben, an diesem fröhlichen und ge- selligen Anlass teilzunehmen. Gerne laden wir Sie (Dich) anlässlich des Internationa- len Frauentags herzlich ein zu Kaffee, Kuchen, Musik und Tanz und freuen uns auf Ihren (Deinen) Besuch. Kinder dürfen gerne mitkommen und können sich auch an einem kleinen Wettbewerb beteiligen. Integrationskommission Küttigen Marianne Rauber und Mimoza Hasanmetaj Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 10. März 2020 Gemeindekanzlei Küttigen Hochstammbaum-Kommission Ausgabe der bestellten Hochstammobstbäume: Samstag, 7. und 14. März 2020, je 09.00–11.00 Uhr Multisammelstelle, Staffeleggstrasse Gemeinde Küttigen Abteilung: Gemeindekanzlei Verfasserin: DeborahBento Telefon: 0628399343 Datum: 3.März2020 aufHomepage: ja Medienmitteilung Hochstammbaum-Kommission Ausgabe derbestellten Hochstammobstbäume: Samstag, 07.und 14.März 2020, je 09.00 –11.00Uhr
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