Küttiger Anzeiger 2020
Vermögenssteuern geht das Budget von einem Null- wachstum gegenüber dem Ergebnis 2019 aus. Insge- samt wird ein Steuerertrag inkl. Quellensteuern, Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen und Sondersteuern von 19,4 Millionen Franken veranschlagt. Der Personalaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um 2,6 % und beträgt mutmasslich 5,5 Millionen Fran- ken. Für den Sach- und übrigen Betriebsaufwand sind gesamthaft 3,3 Millionen Franken budgetiert. Die Zu- nahme von 4,4 % gegenüber dem Vorjahr begründet sich einerseits mit einmalig beanspruchten Dienstleis- tungen und andererseits mit der geplanten Durch-füh- rung eines Jugendfestes. Beim Transferaufwand – Ent- schädigungen und Beiträge an Gemeinwesen und Dritte – wird ein Zuwachs von 2,7 % erwartet. Der Aufwand steigt auf 12,7 Millionen Franken. Angesichts der CO- VID-19-Pandemie wurde der Budgetkredit für die materielle Hilfe erhöht. Dank eingeleiteter Sparmass- nahmen konnte das mutmassliche Defizit beträchtlich reduziert werden. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung sieht überdurchschnittlich hohe Nettoinvestitionen von 5,7 Millionen Franken vor. Die grössten Ausgaben sind u.a. für die Innensanierung Gemeindehaus und für die verbleibenden Baukosten von 1,2 Mio. Franken des neuen Garderobengebäudes inkl. der bewilligten Solaranlage für die Warmwas- seraufbereitung vorgesehen. Die voraussichtliche Selbst- finanzierung wird auf 1,7 Millionen Franken beziffert. Der daraus resultierende Finanzierungsfehlbetrag von 4 Mio. Franken kann mit dem vorhandenen Nettover- mögen gedeckt werden. In der Folge sinkt das Netto- vermögen entsprechend und beträgt per Ende 2021 mutmasslich 3,9 Millionen Franken. Wasserwerk (Gemeindebetrieb) Die Erfolgsrechnung weist einen Aufwandüberschuss von 35230 Franken aus. Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von 266000 Franken vor. Die Nettoschuld per Ende 2021 beträgt nach Berück- sichtigung der anfallenden Investitionen mutmasslich 0,5 Millionen Franken. Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb) Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem operativen Ergebnis von Minus 187060 Franken bzw. einem Auf- wandüberschuss ab. In der Investitionsrechnung ist infolge der zu erwar- tenden Anschlussgebühren eine Nettoinvestitionsab- nahme von 5000 Franken budgetiert. Das Nettovermö- gen steigt und beträgt per Ende 2021 mutmasslich 3,2 Millionen Franken. Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb) Der gesamte notwendige Zuschuss zur Restfinanzierung der Abfallwirtschaft beträgt mutmasslich 317760 Fran- ken. Ortsbürgergemeinde Der Ausgleich der Ortsbürgergemeinde exklusive Forst- wirtschaft sieht einen Ertragsüberschuss von 6 180 Fran- ken vor. Die Forstwirtschaft (Kostenstelle 8200) weist eine mut- massliche Entnahme aus dem Waldfonds von 500 Fran- ken aus. Grünabfuhr / Laubabfälle Die gemäss Abfallkalender vorgesehenen Abfuhren fin- den ordnungsgemäss statt. Alle Inhaber einer Jahresvignette haben Anrecht auf die Gratisentsorgung der Laubabfälle am 9. November und 16. November 2020. Es werden keine Kehricht- oder Plastiksäcke, Mörtel- mulden, mehrere Kleingebinde sowie Papierkörbe an- genommen oder geleert. Es sind Behälter mit Handgriff zu verwenden, die oben keine Verengung aufweisen. Abteilung Bau Verzicht Grabräumung Im Hinblick auf die bevorstehende Revision des Bestat- tungs- und Friedhofreglementes wird darauf verzichtet, die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1995, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, Ende Februar 2021 zu räu- men und zu entfernen. Die Angehörigen der Verstorbenen werden zu gegebe- nem Zeitpunkt über die nächste Grabräumung auf dem Friedhof Kirchberg informiert. Gemeinderäte Biberstein und Küttigen Urnenabstimmung am 13. Dezember 2020 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Aufgrund der verschärften Situation rund um Covid-19 hat der Gemeinderat die Dezember-Gemeindeversamm- lungen der Einwohner und Ortsbürger abgesagt. Ge- mäss Sonderverordnung sind Geschäfte, die keinen Aufschub dulden, direkt einer Urnenabstimmung zu un- terstellen. Der Gemeinderat hat den Urnengang auf Sonntag, 13. Dezember 2020 festgelegt. Die Stimmbürgerschaft wird über das Budget 2021 befinden können. Die übri- gen traktandierten Geschäfte werden dem Souverän zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung un- terbreitet. Gemeinderat Küttigen Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 17. November 2020 Gemeindekanzlei Küttigen
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