Küttiger Anzeiger 2020
Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Wäh- rend den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Fei- ertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehrmals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Mo, 9. November, TH Stock, 19.30 Uhr, Team Aerobic. Di, 10. November, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgerätetur- nen. Di, 10. November, alte TH Stock, 19.30 Uhr, 35+ Vereinsgeräteturnen. Mi, 11. November, TH Dorf, 20.15 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Mi, 11. November, TH Stock, 20.00 Uhr, Volleyball. STV Küttigen, Frauen Aufgrund der aktuellen Situation fallen die Turnstunden vorläufig bis Ende Jahr aus. Wir wünschen allen Turne- rinnen gute Gesundheit. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr SGI Schweizerische Gesellschaft für Immobilien AG, Giessereistrasse 18, Postfach, 8031 Zürich Bauobjekt Sanierung Zugang EG, ehemalige Post Rombach Bauplatz Parzelle Nr. 8053, Bibersteinerstrasse 4, 5022 Rombach Bauherr Membrez Gérard und Catharina, Rombachstrasse 49, 5022 Rombach Bauobjekt Einbau Kamin für Schwedenofen Bauplatz Parzelle Nr. 8022, Rombachstrasse 49, 5022 Rombach Auflagefrist: vom 9. November 2020 bis 8. Dezember 2020 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Beförderungen der Feuerwehr Auf Antrag der Feuerwehrkommission wurden per 1. Januar 2021 folgende Beförderungen vorgenommen: – Gerber Simon zum Lt – Germann Markus zum Lt – Hunn Stefan zum Wm – Blaser Kaspar zum Kpl – Hediger Nicole zum Kpl – Hilscher Sven zum Kpl Geschwindigkeitskontrolle Am frühen Morgen des 8. Oktober 2020 wurde an der Neuen Stockstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindig- keit von 50 km/h wurden insgesamt 692 Fahrzeuge ge- messen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten 49 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 7,1% mit einer Busse belegt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 66 km/h registriert. Baubewilligungen haben erhalten • Zanetti Marco und Natalie, Küttigen; für Renovation Umgebung, Pergola + Velounterstand, auf Parzelle Nr. 6792, Löchliweg 5 • Berner Daniel und Furter Franziska, Staufen; für Aus- sentreppe, auf Parzelle Nr. 8780, Kirchbergstrasse 68D • Djordjevic Ivan und Daniela, Küttigen; für Sicht- schutzwände und Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aus- seneinheit, auf Parzelle Nr. 7578, Haselrainstrasse 38 • Treier Patrick und Susanna, Küttigen; für Neubau Schwimmbecken und Gartengestaltung, auf Parzelle Nr. 6574, Nüberichstrasse 5 • Flad Dennis und Helen, Wöschnau; für Gartengestal- tung mit Sichtschutzwänden, auf Parzelle Nr. 7974, Sonnenweg 10 • Swisscom (Schweiz) AG, Urdorf; für Grabarbeiten, auf Parzelle Nr. 7952, Ober Bifangweg 10 Gemeinderat Küttigen Absage der Gemeindeversammlungen sowie der Informationsveranstaltung Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die verschärfte Situation rund um Covid-19 nimmt zu- nehmend Einfluss auf unseren Alltag. Der Gemeinde- rat hat aufgrund der aktuellen Lage entschieden, die Gemeindeversammlungen der Einwohner und der Orts- bürger vom 2. Dezember wie auch die vorgängige In- formationsveranstaltung vom 11. November abzusagen. Der Gemeinderat machte sich den Entscheid nicht ein- fach. Die aktuellen Zahlen steigen weiter an und es ist offen, wie sich die Situation in den nächsten Tagen und Wochen entwickeln wird. Der Schutz der Bevölkerung hat für den Gemeinderat oberste Priorität. Weiter sol- len Bevölkerungskreise (Angehörige der Risikogruppen) nicht ausgeschlossen und damit an der Ausübung ihrer demokratischen Rechte gehindert werden. Im Rahmen der besonderen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat der Regierungsrat des Kantons Aargau im April 2020 eine Sonderverordnung erlassen, welche es den Aargauer Gemeinden ermög- licht, über wichtige Geschäfte, anstelle anlässlich einer Gemeindeversammlung, direkt an der Urne entscheiden zu lassen. Der Gemeinderat will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die Traktanden wie auch der Termin für die Urnenabstimmung werden baldmöglichst be- kannt gegeben. Gemeinderat Küttigen
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