Küttiger Anzeiger 2020
Diskutieren Sie aus Ihrer Fachperspektive mit. Anmel- dungen bis zum 28. Februar an den Gemeindeschreiber Robert Rütimann, 062 839 93 41 oder gemeindekanz- lei@küttigen.ch . Sie erhalten anschliessend die Einla- dung und den Link zu den Unterlagen. Weitere Infor- mationen erteilt: Stephan Seefeld, Präsident Energie- und Umweltkommission (EUK), euk@bimbam.ch , Patrik Hunziker, Mitglied EUK, patrik_hunziker@hotmail.com , oder Regula Kuhn-Somm, Gemeinderätin, rkuhnsomm @bluewin.ch. Die Bevölkerung ist am Samstagvormittag, 9. Mai zu einem offenen Energieforum in Küttigen eingeladen. Weitere Informationen folgen. Reservieren Sie sich den Termin! Gemeinderat Küttigen Eidgenössische und kantonale Volks- abstimmung vom 9. Februar 2020 1. Stimm- und Wahlzettel Es kann vorkommen, dass beim Versand die Wahlunter- lagen unvollständig sind. Wir bitten daher die Stimm- berechtigten, die Unterlagen bezüglich Vollständigkeit umgehend nach Erhalt zu kontrollieren und das Perso- nenmeldeamt (Tel. 062 839 93 20) über fehlendes Stimm- material zu informieren. 2. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzettel couvert verwendet werden. Zudem muss der Stimm- rechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Wahlbüro Küttigen Aargauer Schüler- und Jugendmeister- schaften im OL 2020 im Buech-Wald Der Orientierungslauf-Klub Argus (Seon/Lenzburg) or- ganisiert am 24. Oktober 2020 im Gebiet Buechwald den Finallauf der Aargauer Schüler- und Jugendmeis- terschaften im Orientierungslauf. Der Lauf wird als Mitteldistanz-Lauf mit individuellem Start durchgeführt. Es werden rund 300 – 350 Teilneh- mende erwartet, davon ca. 100 – 150 Kinder und Ju- gendliche. Als Wettkampfzentrum wurde die Schulanlage Bläuen in Erlinsbach gewählt. Der Lauf findet um die Mittags- zeit, erste Hälfte Nachmittag statt. Mit der Jagdgesellschaft Hungerberg-Egg wurden die Wildruhezonen besprochen und einvernehmlich fest- gelegt. Sowohl der Revier- als auch der Kreisförster sind über den Wettkampf sowie die Laufanlage infor- miert. Gemeinderat Küttigen Teilrevision Nutzungsplanung Kulturland «Teiländerung Brunnenberg» Die Gemeindeversammlung hat am 4. Dezember 2019 beschlossen: Nutzungsplanung Kulturland «Teilände- rung Brunnenberg» in Übereinstimmung mit der öffent- lichen Auflage. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss am 13. Januar 2020 rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann ge- gen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Be- schwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen be- ginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwer- de zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungs- verfahren Einwendung zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unver- schuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Beschwer- de muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Ent- scheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerdeschrift, welche diesen Anforderun- gen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit wie möglich einzurei- chen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenri- siko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenen- falls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Küttigen, 24. Januar 2020 Gemeinderat Küttigen Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 28. Januar 2020 Gemeindekanzlei Küttigen
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