Küttiger Anzeiger 2020
Männerchor Der Männerchor Küttigen probt jeweils am Di im Sing- saal, Alte Stockstrasse 22. Die aktuellen Daten fndest du unter «Programm & Proben» auf unserer Website www.maennerchor-kuettigen.ch . Männerriege Küttigen und Man(n) turnt mit Das Turnen fällt bis auf Weiteres aus. Mer häbed dore und gnüsse trotz allem de Früelig! Schützengesellschaft Küttigen Einstellung der Schiess- und Vereinsaktivitäten bis vor- aussichtlich 31. Mai aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Singwerkstatt Küttigen Aufgrund der Massnahmen im Kampf gegen das Corona virus sind unsere Vereinsaktivitäten vorläufg eingestellt. Weitere Infos auch auf www.singwerkstatt-kuettigen.ch . Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Wäh- rend den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Fei- ertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehrmals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen, Frauen Aufgrund der neu geltenden Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus ist das Vereinsturnen nach wie vor nicht erlaubt. Sobald dieses wieder stattfnden darf, werden wir euch informieren. Wir wünschen allen gute Gesundheit. Der Vorstand. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Raiffeisenbank Mittelgösgen-Staffelegg Genossenschaft, Hauptstr. 34, 5015 Erlinsbach Bauobjekt Facelifting Fassaden Hausteil Nord und Eigenreklame Bauplatz Parzelle Nr. 3559, Hauptstrasse 15, 5024 Küttigen Bauherr Gartenservice Küttigen Jakob Hauenstein AG, Oberdorfstr. 10, 5024 Küttigen Bauobjekt Photovoltaikanlage (ohne Proflierung) Bauplatz Parzelle Nr. 4893, Oberdorfstrasse 10, 5024 Küttigen Bauherr Studer Richard und Heidi, Benkerjoch 111, 5062 Oberhof Bauobjekt Abbruch Schopf, Anbau 3-Fam.-Haus Bauplatz Parzelle Nr. 7218, Hauptstrasse, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 27. April 2020 bis 26. Mai 2020 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Gemeindeversammlungen verschoben! Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen für das öffentliche Leben hat der Gemeinderat entschieden, folgende Ge- meindeanlässe auf einen späteren Zeitpunkt zu verschie- ben oder gänzlich abzusagen: Einwohnergemeindeversammlung Ursprünglicher Termin: Mittwoch, 3. Juni 2020, 20.00 Uhr, Neuer provisorischer Termin: Mittwoch, 26. August 2020, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle Dorf Ortsbürgergemeindeversammlung Ursprünglicher Termin: Samstag, 6. Juni, 17.00 Uhr, Holz- schopf Rieden Neuer provisorischer Termin: Mittwoch, 26. August 2020, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Dorf Waldumgänge 6. Juni (Ortsbürger) und 13. Juni (Ein- wohner): ersatzlos abgesagt Bring- und Holtag 25. April: ersatzlos abgesagt Offzielle Bundesfeier 1. August: ersatzlos abgesagt Seniorenausflug 2. September: ersatzlos abgesagt Der Gemeinderat bittet die Einwohnerinnen und Ein- wohner, sich die neuen Termine vorzumerken und dankt fürs entgegengebrachte Verständnis für diese Mass- nahmen. Personelles Aus einer Vielzahl von Bewerbungen wurde Frau Lisa Mahon, Villnachern, zur Sachbearbeiterin Steuern mit einem Pensum von 100 % gewählt. Der Stellenantritt wird am 1. August 2020 erfolgen. Gemeinderat und Verwaltung heissen Frau Mahon herz- lich willkommen. Baubewilligungen haben erhalten • Frei Architekten AG, Aarau; für Wohnüberbauung Bibersteinerstrasse, auf Parzellen Nrn. 4730 / 7419 (plus neu 9353–9363), Stockweg 2A–2J Gemeinderat Küttigen Pflegekinderkontrolle Die Pflegekinderverordnung (PAVO) vom 19. Oktober 1977 (Stand 20. Juni 2017) regelt das Aufnahme-, Be- willigungs- und Aufsichtsverfahren für Pflegekinder. Der Gemeindesozialdienst ist mit der Kontrolle der Pflege- plätze beauftragt. Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufnahme von Unmündigen ausserhalb des Eltern- hauses dem Sozialdienst gemeldet werden muss. Die Meldung ist in folgenden Fällen angezeigt:
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