Küttiger Anzeiger 2019

Schützengesellschaft Küttigen Sa, 30. März, 9.00 – 11.00 Uhr, Training, Talmatt. Do, 4. April, 18.00–19.30 Uhr, Training und VS KMS, Talmatt. Singwerkstatt Küttigen Do, 4. April, Singprobe um 20.00 Uhr im Spittel. www.singwerkstatt-kuettigen.ch Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 07.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Wäh- rend der restlichen Zeiten, an Wochenenden und Fei- ertagen kann auf Band gesprochen werden, welches wir täglich mehrmals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Fr, 29. März, TH Dorf, 20.00 Uhr, Spiel, Sport und Spass für ALLE. Mo, 1. April, TH Stock, 19.00 Uhr, Team Aero- bic und Zusatztraining GK. Di, 2. April, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen Gerätekombi. Mi, 3. April, TH Stock, 20.00 Uhr, Volleyball. Mi, 3. April, TH Dorf, 20.15 Uhr, Vereinsgeräteturnen Schulstufenbarren. STV Küttigen, Frauen Di, 2. April, Turnen, TH Stock, 19.00 Uhr Seniorinnen, 20.00 Uhr Frauen Fitness. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Sommerhalder Reto und Deborah, Rainstrasse 45, 5024 Küttigen Bauobjekt Anhebung des bestehenden Daches und unterirdische Garage Bauplatz Parzellen Nr. 7536, Rainstrasse 45, 5024 Küttigen Bauherr Comasol GmbH, Mostelbergstrasse 148, 6417 Sattel Bauobjekt Neubau Zweifamilienhaus (überarbeitetes Projekt) Bauplatz Parzellen Nr. 7490, Hüslimattweg 4, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 1. April 2019 bis 6. Mai 2019 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Gemeinderats-Infos Forschungsprojekt zur nachhaltigen Lebensqualität Die Uni Bern führt in Zusammenarbeit mit den Natur- pärken Jurapark Aargau, Gantrisch und Biosphäre Ent- lebuch ein Forschungsprojekt zur nachhaltigen Le- bensqualität bei der Park-Bevölkerung durch. Es wird erforscht, wie Lebensqualität mit all ihren Aspekten gefördert und möglichst umweltschonend und mit ge- ringem Ressourcenverbrauch gestaltet werden kann. Es wird eine schriftliche Befragung von rund 3000 Per- sonen pro Park durchgeführt. Mit einem Zeitaufwand von 20 Minuten kann der Fragebogen auch online aus- gefüllt werden. Der Gemeinderat hat der Teilnahme der Gemeinde Küt- tigen an der Umfrage zugestimmt. Zufällig ausgewähl- te Einwohnerinnen und Einwohner werden in Kürze mit den Unterlagen bedient werden. Die Personenda- ten wie auch die Resultate der Studie sind vollständig anonymisiert. Im Voraus bereits ein Dankeschön für Ihre Teilnahme an der Umfrage. Hundehaltung Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehaltung werden folgende Verhaltensregeln in Erinnerung ge- rufen: Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerbaukulturen ist jeweils in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober untersagt. Das Versäubern auf landwirtschaftlich genutztemWies- und Ackerland oder auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist überdies wäh- rend des ganzen Jahres verboten. Der kundige und um- sichtige Hundehalter sorgt dafür, dass jeglicher Kot sei- nes Vierbeiners aufgenommen und ordnungsgemäss entsorgt wird. Dazu stehen zahlreiche Robidog-Behäl- ter zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli konsequent an der Leine zu führen. Während dieser Trag-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen wildlebenden Tieren sollte auf ihre Bedürfnisse besonders Rücksicht genommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizei- reglement ist es generell verboten, Hunde unbeaufsich- tigt laufen zu lassen. Im Bereich von verkehrsreichen Strassen und öffentlichen Plätzen gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr. Jedem verantwortungsbewussten Hun- dehalter sollte es eine Gewissenssache sein, den/die Vierbeiner beim täglichen Ausführen unter direkter Auf- sicht, Kontrolle und Appell zu halten. Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vor- schriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinde- rat den vielen Hundebesitzern, welche die vorgenann- ten Regeln vorbildlich beachten. Gemeinderat Küttigen

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