Küttiger Anzeiger 2019
Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Gisin Paul, Gräbacherweg 4, 5024 Küttigen Bauobjekt Sanierung Fassade und Dach Bauplatz Parzelle Nr. 6622, Gräbacherweg 4, 5024 Küttigen Bauherr Danzer Carsten, Gehrenstrasse 17, 5022 Rombach Bauobjekt Spielturm, Pergola, Staketenzaun, Hasengehege und Velounterstand Bauplatz Parzelle Nr. 8163, Gehrenstrasse 17, 5022 Rombach Bauherr Comasol GmbH, Kasparsmatt 2, 6315 Oberägeri Bauobjekt Neubau Zweifamilienhaus Bauplatz Parzelle Nr. 7490, Hüslimattweg 4, 5024 Küttigen Bauherr Frey Martin, Küttigerstrasse 7, 5022 Rombach Bauobjekt Neubau Doppelgarage Bauplatz Parzelle Nr. 8068, Küttigerstrasse 7, 5022 Rombach Auflagefrist: vom 25. Februar 2019 bis 26. März 2019 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Protokolle der Gemeindeversammlungen Nach Genehmigung durch die Finanzkommission hat auch der Gemeinderat die Protokolle der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 5. Dezember 2018 verabschiedet. Die Protokolle können unter www.kuettigen.ch im On- line-Schalter (Gemeindekanzlei) oder direkt bei der Ge- meindekanzlei (062 839 93 40) bestellt werden. Geschwindigkeitskontrolle Über die Mittagszeit des 5. Februar 2019 wurde an der alten Stockstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindig- keit von 30 km/h wurden insgesamt 56 Fahrzeuge ge- messen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten 8 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 14.3 % mit einer Busse belegt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 43 km/h registriert. Gemeinderat Küttigen Sträucher und Hecken im Winter schneiden! Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist Ende Winter (Februar bis März), denn ein Schnitt im Sommer kann Vogelbruten zerstören. Zudem ist im Winter das Astgerüst besser sichtbar. Schneiden Sie die Hecke jetzt grosszügig zurück, erübrigt sich ein Schnitt im Sommer (fast ganz). Im Winter sollten fruchttragende Sträucher aus Rück- sicht auf die Tierwelt möglichst lange stehengelassen werden. Sie bilden eine wichtige Nahrungsquelle. Vor- teilhaft ist, das Laub im Herbst unter den Sträuchern liegenzulassen. Igel brauchen zur Überwinterung und zur Aufzucht der Jungen ein unter Reisig verstecktes Laubnest. Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sind verpflichtet, ihre auf die Strasse oder das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzu- schneiden, dass Äste bis auf mindestens 4.5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hinein- reichen. Über Gehwege muss die lichte Höhe mindes- tens 2.5 m betragen. Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und öffentliche Beleuchtungskörper nicht verdeckt wer- den. Natur- und Landschaftsschutzkommission Küttigen Wir Frauen feiern… Mittwoch, 6. März 2019, 17.30–20.30 Uhr Reformiertes Kirchgemeindehaus Küttigen/Rombach, Sonnmattstrasse 23, Rombach Wir hoffen, dass Sie am frühen Abend besonders viel Zeit und Lust haben, an diesem fröhlichen und geselligen Anlass teilzunehmen. Wir laden Sie herzlich ein zum Internationalen Frauen- tag zu Kaffee, Kuchen, Musik und Tanz und freuen uns auf Ihren Besuch. Kinder dürfen mitgenommen werden. Die Kinder können sich an einem kleinen Wettbewerb beteiligen. Laden Sie auch Ihre Freundinnen dazu ein… Integrationskommission Küttigen Marianne Rauber und Mimoza Hasanmetaj Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 26. Februar 2019 Gemeindekanzlei Küttigen
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