Küttiger Anzeiger 2019
Gemeinde Küttigen: Ausgewogenes Budget 2020 Das Budget 2020 der Gemeinde Küttigen weist bei einem unveränderten Steuerfuss von 100% ein operatives Er- gebnis von plus 64920 Franken (Ertragsüberschuss) aus. Erfolgsrechnung Insgesamt wird ein Steuerertrag inkl. Quellensteuern, Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen und Sondersteuern von 19.2 Millionen Franken veranschlagt. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern wird ge- genüber dem Vorjahr ein Zuwachs von 1.5% erwartet. Der Personalaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um 2%. Dieser beträgt mutmasslich 5.4 Millionen Franken. Für den Sach- und übrigen Betriebsaufwand sind ge- samthaft 3.2 Millionen Franken budgetiert. Die hohe Zunahme von 16% gegenüber dem Vorjahr begründet sich einerseits mit einmalig beanspruchten Dienstleis- tungen und andererseits mit höheren Aufwendungen im Bereich Hoch- und Tiefbau. Hingegen wird beim Transferaufwand – Entschädigungen und Beiträge an Gemeinwesen und Dritte – eine Reduktion von 0.8% erwartet. Der Aufwand sinkt von 12.5 Millionen Fran- ken um 0.1 Millionen Franken auf 12.4 Millionen Fran- ken. Diese nur bedingt beeinflussbaren gebundenen Ausgaben belasten den kommunalen Finanzhaushalt weiterhin beträchtlich. Hingegen führt der tiefere Bei- trag an den Finanzausgleich (Minus 112 000 Franken) zu einer Entlastung. Für die Erzielung eines akzeptab- len Ergebnisses wurde im Rahmen des Budgetprozesses Kürzungen in der Höhe von rund 166500 Franken vor- genommen. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung sieht überdurchschnittlich hohe Nettoinvestitionen von 6 Millionen Franken vor. Die grössten Ausgaben sind mit 0.5 Mio. Franken für die Untersuchung resp. teilweise Umsetzung von Sanierungs- arbeiten auf der Altdeponie Ritzer und für die Erstel- lung des neuen Garderobengebäudes Sportanlage Ritzer mit 2.6 Millionen Franken vorgesehen. Den Net- toinvestitionen steht eine Selbstfinanzierung von 2 Millionen Franken gegenüber. Der daraus resultieren- de Finanzierungsfehlbetrag beträgt 4 Millionen Fran- ken. Dieser Fehlbetrag kann dank der nachhaltigen Fi- nanzpolitik mit dem vorhandenen Vermögen gedeckt werden. In der Folge sinkt das Nettovermögen entspre- chend und beträgt per Ende 2020 mutmasslich 3.2 Mil- lionen Franken. Wasserwerk (Gemeindebetrieb) Die Erfolgsrechnung weist beim operativen Ergebnis ein Plus von 169260 Franken aus. Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von 217000 Franken vor. Die Nettoschuld per Ende 2020 beträgt nach Berück- sichtigung der anfallenden Investitionen mutmasslich 0.5 Millionen Franken. Gemäss Finanzplan wird die Net- toschuld ab 2021 aufgrund der Finanzierungsfehlbeträ- ge wieder ansteigen. Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb) Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem operativen Er- gebnis von Minus 60190 Franken bzw. einem Aufwand überschuss ab. In der Investitionsrechnung ist infolge der zu erwarten- den Anschlussgebühren eine Nettoinvestitionsabnahme von 165000 Franken budgetiert. Das Nettovermögen per Ende 2020 beträgt mutmasslich 3.4 Millionen Franken. Inserate im «Küttiger Anzeiger» werden gelesen. Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb) Der gesamte notwendige Zuschuss zur Restfinanzierung der Abfallwirtschaft beträgt mutmasslich 270910 Fran- ken. Ortsbürgergemeinde Der Ausgleich der Ortsbürgergemeinde exklusive Forst- wirtschaft sieht einen Ertragsüberschuss von 5765 Fran- ken vor. Die Forstwirtschaft (Kostenstelle 8200) weist eine mut- massliche Einlage in den Waldfonds von 12900 Franken aus. (Fiv/ms) Gemeinderat Küttigen 2. Wahlgang Ständeratswahlen und Ersatzwahl Regierungsratsmitglied vom 24. November 2019 1. Stimm- und Wahlzettel Es kann vorkommen, dass beim Versand die Wahl- unterlagen unvollständig sind. Wir bitten daher die Stimmberechtigten, die Unterlagen bezüglich Voll- ständigkeit umgehend nach Erhalt zu kontrollieren und das Personenmeldeamt (Telefon 062 839 93 20) über fehlendes Stimmmaterial zu informieren. 2. Die Urne ist wie folgt geöffnet: Gemeindehaus Stock: Sonntag, 24. November 2019 08.30–09.00 Uhr 3. Stellvertretung Bei der Stimmabgabe an der Urne können sich Ehe- gatten und Personen in eingetragener Partnerschaft bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechts- ausweise gegenseitig vertreten. Die vertretene Per- son hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen, damit die Stimmabgabe gültig ist. 4. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe kann per Post (späteste Stimmabgabe amMittwoch vor dem Abstimmungs- sonntag) oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Gemeindehauseingang erfolgen. Es muss das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimm- zettelcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten un- terzeichnet werden. Die letzte Leerung des Briefkastens beim Gemein- dehaus erfolgt am Sonntag um 09.00 Uhr. 4. Abstimmungsergebnisse Die Ergebnisse können am Sonntag ab ca. 12.00 Uhr über Telefon 062 839 93 40 abgehört werden. Gleichzeitig werden die Ergebnisse durch Anschlag bei der Bushaltestelle «Dorf», beim Gemeindehaus sowie beim «Rombacherhof» bekanntgegeben. Im Internet erfahren Sie die Resultate unter www. kuettigen.ch oder www.rombach.ch. Wahlbüro Küttigen
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