Küttiger Anzeiger 2019

Pro Senectute Fitness/Gymnastik – Männer 60+ Jeden Mi, 15 bis 16 Uhr, Turnhalle Stock OG. Wir freuen uns auf neue Mitturner. Unverbindliche Schnupperstun- den. Kontakt: Peter De Maddalena, 062 827 33 41. Schützengesellschaft Küttigen So, 6. Oktober, 9.00–12.00 Uhr, Endschiessen, Talmatt. Singwerkstatt Küttigen Do, 10. Oktober, Sauserbummel, genaue Infos erfolgen über den Chat. Do, 17. Oktober, Singen um 20.00 Uhr im Spittel, Musikzimmer. www.singwerkstatt-kuettigen.ch Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Wäh- rend der restlichen Zeiten, an Wochenenden und Fei- ertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehrmals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Mo, 7. Oktober, TH Stock, 20.00 Uhr, Team Aerobic. Di, 8. Oktober, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Mi, 9. Oktober, TH Stock, 20.00 Uhr, Volleyball. Mi, 9. Oktober, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Voranzeige: Chnöpfliplausch, Sa, 16. November, TH Dorf, 18.30 Uhr, Tischreservationen an: chnoepfliplausch@ stv-kuettigen.ch , weitere Infos auf www.stv-kuettigen.ch. STV Küttigen, Frauen Wir wünschen allen Turnerinnen schöne Herbstferien! Wiederbeginn des Turnens am Di, 15. Oktober. 3. Interkultureller Stammtisch – Eritrea Injera mit Shiro, Meser und Hamlli im Alphüttli! Am Sa, 5. Oktober, ab 17 Uhr findet der 3. «Interkulturelle Stammtisch» statt. Gennet Teklemariam und Senait Te- welde kochen ein typisches eritreisches Gericht. Inte­ ressierte MitbürgerInnen sind herzlich eingeladen. Es- sen: Unkostenbeitrag von 5 Franken. Kinder gratis. Das Gericht ist vegetarisch. lokal handeln + global denken. Mehr Informationen: www.rombachtaeli.ch. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Sjöberg Kjell und Elisabeth, Lärchenstrasse 21, 5024 Küttigen Bauobjekt Luft/Luft Wärmepumpe Bauplatz Parzelle Nr. 7560, Lärchenstrasse 21, 5024 Küttigen Bauherr Einwohnergemeinde Küttigen, vertr. durch den Gemeinderat Bauobjekt Neubau Garderobengebäude Ritzer/ öffentliche Schutzraumanlage Bauplatz Parzelle Nr. 7427, Ritzer, Bibersteinerstrasse, Hüslimatt Auflagefrist: vom 7. Oktober 2019 bis 5. November 2019 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Gemeinderats-Infos Baubewilligungen haben erhalten • Carlino Domenico und Silvia, Küttigen; für die Gartenumgestaltung mit Sichtschutz, auf Parzelle Nr. 7005, Breuschweg 5 • Fedeli-Wullschleger Christian und Danièle, Rombach; für den Anbau der Garage mit Terrasse, auf Parzelle Nr. 7374, Baumschulweg 14 • Hoffmann Dieter, Küttigen; für den Ersatz der Ölheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe, auf Parzelle Nr. 6836, Scheidweg 7 • Neiser Jan Hendrik und Hochuli Neiser Kathrin, Küttigen; für eine Photovoltaikanlage, auf Parzelle Nr. 8572, Oberweg 8a Hauptübung Feuerwehr Küttigen Die diesjährige Feuerwehr-Hauptübung findet am Frei- tag, 18. Oktober, von 19.00–20.00 Uhr, beim Zweifamili- enhaus an der Hauptstrasse 34 (gegenüber Coop) in Küt- tigen statt. Die Feuerwehr Küttigen demonstriert das Handwerk und die technischen Hilfsmittel anlässlich ei- ner Einsatzübung. Zu bewältigen ist ein Brandausbruch mit Personenrettung. Alle sind herzlich eingeladen, der Feuerwehr bei der Arbeit über die Schultern zu blicken. Die Angehörigen der Feuerwehr Küttigen freuen sich auf Ihren Besuch. Feuerwehr Küttigen Einführung von Mahngebühren Der Grosse Rat hat am 21. November 2017 die Einfüh- rung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Ge- setzesänderung wird vom Regierungsrat auf den 1. Ja- nuar 2019 in Kraft gesetzt: Mahngebühren im Bezugsverfahren (§77a StGV) Im Bezugsverfahren werden erstmals im Kalenderjahr 2019 ab dem Steuerjahr 2019 Gebühren erhoben (Mahn- gebühren und Gebühren für die Umtriebe bei der Be- treibung). Die Gebühr von CHF 35.– wird bei Mahnungen für pro- visorische und für definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erho- ben. Die Gebühr beträgt CHF 100.–. Fakturierung der Mahngebühren Im Bezugsverfahren bleibt es beim bisherigen Verfah- ren. Die Steuern 2019 sind nach wie vor bis zum 31. Oktober 2019 zu bezahlen (§ 223 Abs. 1 StG). Die Mah- nungen von definitiven oder provisorischen Steuerbe- trägen sowie von Verzugszinsen erfolgen mit der vor- stehend genannten Gebühr (CHF 35.–).

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