Küttiger Anzeiger 2019

§ 27 des Landwirtschaftsgesetzes vom 11. November 1980 lautet: «Die Gemeinden sind verpflichtet, an Bodenverbesse- rungsunternehmen, die nach Art. 703 des ZGB oder § 14 dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind und vom Kanton unterstützt werden, je nach Interesse und Fi- nanzkraft zwischen 10 und 30% der subventionsberech- tigten Kosten zu bezahlen. Der Regierungsrat legt die Beitragsskala durch Verordnung fest.» Der Regierungsrat hat im November 2015 den beitrags- berechtigten Kosten zugestimmt und den Gemeinde- beitrag auf 20% festgesetzt. Im Zusammenhang mit der Behandlung einer Einspra- che hat der Regierungsrat u.a. festgehalten, dass dem Gemeinderat in vorliegender Angelegenheit keine Ent- scheidungsbefugnisse zukommen, sondern dem Re- gierungsrat. Die Gemeinde beziehungsweise die Ge- meindeversammlung war gar nicht befugt, über ihre Beitragsleistungen an das Bodenverbesserungsunter- nehmen zu beschliessen. Vielmehr ist die Gemeinde Küttigen gestützt auf § 27 Abs. 1 Landwirtschaftsgesetz «verpflichtet», an Bodenverbesserungsunternehmen, die nach Art. 730 des Zivilgesetzbuches oder § 14 dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind und vom Kanton unterstützt werden, je nach Interesse und Finanzkraft zwischen 10 und 30% der subventionsberechtigten Kos- ten zu bezahlen. Damit ist der Beschluss vom 4. Juni 2008 betreffend den Gemeindebetrag in Höhe von Fr. 388000.– nicht relevant. Demgegenüber wurde nicht beanstandet, dass die Gemeindeversammlung über die Übernahme der Restkosten der Nichtselbstbewirtschaf- ter abgestimmt hat. Weiter hielt der Regierungsrat im erwähnten Entscheid fest, dass es nicht erstaune, wenn die Kosten des Gene- rellen Projekts von jenen der Vorplanung abweichen, denn während die Vorplanung lediglich Auskunft über «die Beurteilung von Nutzen und Kosten und die vor- gesehene Art der Finanzierung» gebe (§ 12 Abs. 1 lit. f Landwirtschaftsgesetz), seien im Generellen Projekt die Massnahmen und auch die Kosten deutlich differenzier- ter anzugeben. Der Regierungsrat hat somit festgehalten, dass die Ge- meinde zur Übernahme des Gemeindekostenanteils ge- setzlich verpflichtet ist. Davon kann abgeleitet werden, dass die Genehmigung von allfälligen Mehrkosten we- der in der Kompetenz des Gemeinderates noch der Ge- meindeversammlung liegt, sondern einzig bei den Mit- gliedern der BVG. Gemeinderat Jugendarbeit Küttigen Programm September 2019 Jugendtreff am Mittwoch, 14.00–17.00 Uhr Im September ist der Treff am Mittwoch an drei Daten geöffnet: 4. September, 11. September und 25. September. Jugendtreff am Freitag, 13. September 2019 Am Freitag, 13. September ist der Treff für alle Jugend- lichen von 17.00–21.00 Uhr geöffnet. Spezielle Anlässe Am Mittwoch, 18. September, von 12.00 bis 14.00 Uhr findet das jährliche Spaghetti-Essen für die 7.-Klässler statt, um den Oberstufenantritt zu feiern. Am Freitag, 6. September ist der Treff NUR für Mädchen von 17.00–21.00 Uhr geöffnet. Wir werden uns gegen- seitig mit kreativen Henna-Tattoos bemalen. Am Freitag, 20. September ist der Treff nur für 8.- und 9.-Klässler geöffnet, sodass die älteren Jugendlichen den Treff für sich alleine beanspruchen können. Es steht ein Filmabend mit Dürum und Kebab an. Am Freitag, 27. September bleibt der Treff geschlossen, da wir die Hawaiiparty als Abschluss der Sommersaison im WENK in Aarau feiern. Sämtliche Jugendliche aus Küttigen und Aarau sind herzlich willkommen bei di- versen Spielen wie Coconut-Bowling oder Limbo und für ein gemeinsames Naschen und Cocktailmixen (alkohol- frei). Rückblick Vor den Sommerferien erfreuten wir uns an sehr regel- mässigen Besuchern und diversen Angeboten sowie ge- meinsamen Aktivitäten. Nach der langen Sommerpau- se startete der Treff im August erneut mit zahlreichen Jugendlichen. Neuigkeiten Am 27. August wurden die Schüler der neuen 6. Klas- sen in der Schule besucht und mit der Jugendarbeit Küt- tigen bekannt gemacht. Der Only-Girls-Event wird nun monatlich stattfinden. Fitore Tahiri, Telefon 079 961 02 71, Mail: jugendarbeit@ kuettigen.ch , Facebook: Jugendarbeit Küttigen, Insta­ gram: jugendarbeitkuttigen, Homepage: www.jugend- arbeitaarau.ch/küttigen

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