Küttiger Anzeiger 2019
zustellen. Aufgrund der limitierten Platzverhältnisse am jetzigen Standort wurden neue Lösungen evaluiert. Auf dem Areal des ehemaligen Urnenhains im Eingangs- bereich des Friedhofs konnte ein idealer neuer Stand- ort für die Neugestaltung des Gemeinschaftsgrabes ge- funden werden. Das Areal mit dem mäandrierenden Weg sowie die be- stehenden Plätze konnten zu drei in sich gestaffelte Gemeinschaftsgräberorte umfunktioniert werden. Ge- leitet vom bestehenden Konzept werden die Namen der Verstorbenen auf runde Natursteinscheiben graviert, welche wiederum zu Stelen aufgetürmt werden. Abge- rundet mit einem Blumenaltar konnten alle Bedürfnis- se abgedeckt und ein adäquater Raum der Besinnung geschaffen werden. Die neue Grabstelle wird schon in Kürze zur Verfügung stehen. Abgabe Steuererklärung, Einführung von Mahngebühren Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2018 ist für Selbstständigerwerbende am 30. Juni 2019 abgelau- fen. Die Abteilung Steuern dankt allen, die fristgerecht ihre Steuererklärung abgegeben oder eine Fristerstre- ckung verlangt haben. Auf den 1. Januar 2019 ist die Änderung des kantona- len Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung in Kraft getreten, womit die Einführung von kostende- ckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen verankert sind. Für nicht rechtzeitig ein- gereichte Steuererklärungen werden folgende Mahn- gebühren erhoben: 1. Mahnung Fr. 35.00, 2. Mahnung Fr. 50.00. Geschwindigkeitskontrolle Am frühen Abend des 27. August 2019 wurde an der Staf- feleggstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchge- führt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurden insgesamt 988 Fahrzeuge gemessen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten 57 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 5.8% mit einer Busse belegt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 80 km/h registriert. Gemeinderat Küttigen Saisonende Schwimmbad Wührimatt Die diesjährige Badesaison endet am Samstag, 14. Sep- tember 2019, um 17.00 Uhr. Bis dahin können die Fund- gegenstände abgeholt werden. Vielen Dank. Das Baditeam dankt seinen Gästen für ihre Besuche und freut sich auf ein Wiedersehen in der Saison 2020. Die Bauverwaltung und das Baditeam Häckselplätze In letzter Zeit wurden die Häckselplätze zur wilden De- ponie von Rasenschnitt, Topfpflanzen, Heckenschnitt, Unkraut, Küchenabfällen sowie anderen zum Häckseln nicht geeigneten Abfällen missbraucht. Dies führt dazu, dass die Qualität des Häckselmateriales nicht mehr den Ansprüchen der Abnehmer entspricht und liegenbleibt. Auf den Schnittholz-Häckselplätzen sind nur finger- bis armdicke Äste zum Deponieren zugelassen. Die Hin- weistafeln vor Ort sind zu beachten. Die Gemeinde ist Ihnen dankbar, wenn das Astmaterial geordnet an den vorgesehenen Standorten deponiert wird. Die Bauverwaltung Zurückschneiden der Bäume und Sträucher (gemäss § 109, 110, 111 Baugesetz) Herunterhängende Äste und Sträucher können bei Einmündungen, Ausfahrten und Kurven immer wie- der zu gefährlichen Verkehrsituationen führen, da die Übersichtverhältnisse ungenügend sind. Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Stras sen sind verpflichtet, ihre auf die Strasse oder das Trot- toir überhängenden Bäume und Sträucher so zurück- zuschneiden, dass Äste bis auf mindestens 4.5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hinein- reichen. Über Gehwege muss die lichte Höhe mindestens 2.5 m betragen. Dabei ist ganz besonders darauf zu ach- ten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und öffentliche Beleuchtungskörper nicht verdeckt werden. Wir bitten Sie, die dazu notwendigen Arbeiten in den nächsten zwei bis vier Wochen zu erledigen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Die Bauverwaltung Amtliche Pilzkontrolle Gemeinde Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonn- tag, jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner-Müller, am Stichweg 2, Küttigen. Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) kön- nen auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden. Moderne Melioration; Zwischenbericht Kostensituation Immer wieder wird der Gemeinderat mit Fragen im Zu- sammenhang mit der Kostensituation bzw. mit der Fi- nanzierung des Projektes Moderne Melioration konfron- tiert. Gerne nimmt er dies zum Anlas für eine umfassende Information: Die Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2008 hat im Zu- sammenhang mit dem Projekt «Moderne Melioration» folgenden Verpflichtungskrediten zugestimmt: – Gemeindebeitrag Fr. 388000.00 – Übernahme Restkosten Anteil Nichtselbstbewirtschafter Fr. 179500.00 Damals wurde von Gesamtkosten für das Werk von Fr. 2085000.00 ausgegangen. Diese Zahlen beruhten auf groben Schätzungen aus der Vorplanung (VP) ohne de- taillierte Abklärungen. Diese werden erst im Rahmen des Generellen Projektes vorgenommen. Zudem wurde als Grundlage für die Kostenschätzung in der VP eine Perimeterfläche von 300 ha angenommen. Durch die Bereinigung vor der Gründungsversammlung wurde der Perimeter auf gegen 400 ha erweitert. Das Projekt er- fuhr im Rahmen der Mitwirkung der Genossenschafter und der Vorprüfung des Kantons wesentlich mehr Elemente (Wegebaumassnahmen, Ausdolung und Re- naturierung von Kleingewässer, Rekonstruktion von Ent- wässerungen [Drainagen], Waldrandaufwertungsmass- nahmen etc.) als bei der Vorplanung, was auch auf die Kosten Auswirkungen hatte. An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2012 wurde unter dem Traktandum «Verschiedenes» kurz auf allfällige Mehrkosten des Projektes Moderne Meliora tion hingewiesen.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=