Küttiger Anzeiger 2019
Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Wäh- rend der restlichen Zeiten, an Wochenenden und Fei- ertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehrmals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Fr, 30. August, TH Dorf, 20.00 Uhr, Spiel, Sport und Spass für alle. Mo, 2. September, TH Stock, 20.00 Uhr, Team Aerobic. Di, 3. September, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Mi, 4. September, TH Stock, 20.00 Uhr, Volleyball. Mi, 4. September, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen. STV Küttigen, Frauen Di, 3. September, Turnen Fitness, TH Stock um 20.00 Uhr. Voranzeige: Vereinsreise (Flühli–Sörenberg–Ross- weid–Kemmeribodenbad) am 7./8. September. SVP Küttigen-Rombach NR-Wahlanlass, 21. September, Gehre Erlinsbach. Bitte haltet euch dieses Datum offen als Besucher oder als HelferInnen. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Morgenthaler Fredy und Patricia, Buchmattweg 11, 5022 Rombach Bauobjekt Stützmauer anstelle Böschung Bauplatz Parzelle Nr. 7814, Buchmattweg 11, 5022 Rombach Bauherr Einwohnergemeinde Küttigen Bauobjekt Kindergarten-Container (Gruppenraum), Kindergarten Rain Bauplatz Parzelle Nr. 7712, Rainstrasse 39, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 2. September 2019 bis 1. Oktober 2019 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Gemeinderats-Infos Neujahrsapéro nicht mehr am 1. Januar Organisiert durch die Ortsparteien findet in Küttigen traditionsgemäss jeweils am 1. Januar im Spittel ein Neujahrsapéro statt. Dieser Anlass wird allgemein sehr geschätzt, verschie- dentlich wird allerdings bedauert, dass der Termin mit- ten in den Weihnachtsferien liegt und viele Interessier- te an diesem Datum ortsabwesend sind. Aus diesen Überlegungen hat der Gemeinderat nach Rücksprache mit den Ortsparteien entschieden, den Neu- jahrsapéro zukünftig jeweils auf den Sonntag vor dem Schulbeginn im neuen Jahr zu verlegen. Im 2020 wird dies der 5. Januar sein. Baubewilligungen haben erhalten • Anton Demarmels und Silvia Weiss Demarmels, Rom- bach; für eine Sichtschutzwand aus Steinkörben, auf Parzelle Nr. 7936, Sonnenweg 15 Gemeinderat Küttigen Auflage Waldgrenzenplan Kanton Aargau Am 1. Januar 2019 ist die Änderung des Waldgesetzes des Kantons Aargau (AWaG) vom 1. Juli 1997 in Kraft getreten. Gemäss § 3 Abs. 3 AWaG erlässt der Kanton flächendeckend für den gesamten Kanton Aargau ei- nen rechtsverbindlichen Waldgrenzenplan. Bestockun- gen ausserhalb des festgelegten Waldareals gelten nicht als Wald. Der Waldgrenzenplan liegt vom 1. September bis 30. September 2019 im 2. Stock des Gemeindehauses Küt- tigen auf und kann während den ordentlichen Öff- nungszeiten eingesehen werden. Der Waldgrenzenplan ist während der Auflagefrist in elektronischer Form auch auf dem Internetportal der Abteilung Wald (www.ag.ch/ wald) einsehbar. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelder- strasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgren- zenplan erheben. Allfällige Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begrün- dung zu enthalten. Vorbehalten bleibt Art. 46 des Bun- desgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991. Wer es unterlässt, Einsprache zu erheben, obwohl An- lass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Ent- scheid nicht anfechten. Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG ha- ben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit die Rechtsmittelinstanz gewährt. Department Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald Amtliche Pilzkontrolle Gemeinde Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonn- tag jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner-Müller, am Stichweg 2, Küttigen. Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) kön- nen auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=