Küttiger Anzeiger 2019

Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Wehrli Marcel, Neue Stockstrasse 21, 5022 Rombach Bauobjekt Installation PV-Anlage auf Sitzplatzdach Bauplatz Parzelle Nr. 7771, Neue Stockstrasse 21, 5022 Rombach Bauherr Hochuli Neiser Kathrin u. Neiser Jan Hendrik, Oberweg 8a, 5024 Küttigen Bauobjekt Photovoltaikanlage Bauplatz Parzelle Nr. 8572, Oberweg 8a, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 5. August 2019 bis 3. September 2019 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Gemeinderats-Infos 10-Jahr-Dienstjubiläum von Brigitte Barile Am 1. August 2009 trat Frau Brigitte Barile, Küttigen, mit einem Teilpensum in den Dienst der Gemeinde ein. Verantwortungsbewusst, kompetent und engagiert nahm bzw. nimmt sie seither die vielfältigen Aufgaben im Reinigungsdienst des Kindergartens Bohnlet, des Gemeindehaues und derzeit noch bei der Schulanlage Stock wahr. Der Gemeinderat gratuliert Frau Barile zum 10-Jahr-Arbeitsjubiläum, dankt ihr für das grosse En- gagement für die Gemeinde und wünscht ihr weiterhin viel Freude und Befriedigung bei ihrer Tätigkeit. Vorsicht mit Feuer im Freien Nach wie vor herrscht im Kanton Aargau erhöhte Wald- brandgefahr. Der Kantonale Führungsstab hat gestützt auf das geltende Brandschutzrecht für das ganze Kan- tonsgebiet in Wäldern und an den Waldrändern bis auf Weiteres ein Feuerverbot im Freien erlassen. Es dürfen nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grösster Vorsicht entfacht werden. Es wird weiter zur äussersten Vorsicht beim Umgang mit Raucherwaren und Zündhölzern gemahnt. Insbesondere dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder an Waldrändern weggeworfen werden. Raketen, Vulkane und andere Feuerwerkskörper dürfen am Nationalfeiertag nur unter Einhaltung eines Si- cherheitsabstandes von 200 m zumWaldrand gezündet werden. Das Abbrennen von Feuerwerksgegenständen ist nur am 31. Juli und am 1. August gestattet. Dabei sind alle gebotenen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und es ist gebührend Rücksicht zu nehmen. Weiter wird auf das Merkblatt «Verhalten bei Trocken- heit» auf der Gemeindehomepage verwiesen. Baubewilligungen haben erhalten • Dickmann Theresia, Küttigen, für den Ersatz der Elek- troheizung durch eine Gasheizung mit Aussenkamin, auf Parzelle Nr. 7542, Ahornweg 47 • Böller Urs, Küttigen; für eine Stützmauer anstelle der Böschung, auf Parzelle Nr. 6924, Bollackerweg 1c • Sieger Claudia und Waid Michael, Rombach, für die Erweiterung der bestehenden Pergola, auf Parzelle Nr. 8504, Bifangstrasse 28a • Hofer Urs, Küttigen, für eine Sichtschutzwand aus Granit und Pflanzen, auf Parzelle Nr. 6745, Rosen- bergstrasse 39/41 • Gürber Thomas und Sabine, Küttigen, für eine Sicht- schutzwand, auf Parzelle Nr. 6799, Hauptstrasse 30 Gemeinderat Küttigen Feuerbrand-Bekämpfung Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflich- tige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie den Menschen, und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befal- len werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker: alle Cotoneasterarten, Weiss- dorn, Feuerdorn, Scheinquitte, Vogelbeere, Mehlbeere und Stranvaesia. Es gibt keine direkten Bekämpfungs- massnahmen. Zur Eindämmung der Krankheit werden befallene Pflanzen gesucht und vernichtet, bevor sie weitere Infektionen auslösen. Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Ver- schleppungsgefahr!), sondern unverzüglich dem Feuer- brandkontrolleur der Gemeinde, Herrn Willi Lüthi, Tel. 062 827 23 87, 078 911 10 60, melden. Aufgrund der akuten Befallslage wurde als Sofortmass- nahme die Durchführung einer Grobkontrolle veran- lasst. Der Feuerbrandkontrolleur Willi Lüthi wird in den nächsten Tagen die erwähnte Kontrolle durchführen und bei Bedarf die nötigen Massnahmen ergreifen. Hölzliweg (Bereich ab Einmündung Alpenblickweg bergwärts bis zum Wald) Wasserleitungs-Ringschluss (Löschschutz-Massnahme) Mit dem Einbau einer Wasserleitung in den oberen Be- reich des Hölzliweg können die vorhandenen Wasser- leitungen zu einem Ringschluss verbunden werden. Mit dieser Massnahme kann der Löschschutz im Gebiet oberhalb des Alpenblickweges verbessert werden. Par- allel zur Wasserleitung wird ein Kabeltrasse für die Te- lefon- und Elektroversorgung erstellt. Die Bauarbeiten beginnen ab 5. August 2019 und dau- ern voraussichtlich zwei Monate. Die Zufahrten zu den Liegenschaften werden, wenn immer möglich, aufrecht- erhalten. Für Fragen stehen Ihnen die Projektleitung und die Bau- verwaltung gerne zur Verfügung. Bodmer Bauingeni- eure AG, Aarau. Rolf Wagner, 062 838 21 80. Den betroffenen Anwohnern und Verkehrsteilnehmen danken wir für ihr Verständnis. Bauverwaltung

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