Küttiger Anzeiger 2019
Zurückschneiden der Bäume und Sträucher (gemäss § 109, 110, 111 Baugesetz) Herunterhängende Äste und Sträucher können bei Ein- mündungen, Ausfahrten und Kurven immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, da die Über- sichtverhältnisse ungenügend sind. Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sind verpflichtet, ihre auf die Strasse oder das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzu- schneiden, dass Äste bis auf mindestens 4.5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hinein- reichen. Über Gehwege muss die lichte Höhe mindes- tens 2.5 m betragen. Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und öffentliche Beleuchtungskörper nicht verdeckt wer- den. Wir bitten Sie, die dazu notwendigen Arbeiten in den nächsten zwei bis vier Wochen zu erledigen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Die Bauverwaltung Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.04 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 9. Juli 2019 Gemeindekanzlei Küttigen Gemeinde Küttigen Hast Du Interesse an einer 3-jährigen kaufmännischen Lehre? Du bist aufgeweckt und vielseitig, hast Freude am Kontakt mit Menschen, an administrativen Arbeiten, an Zahlen usw., dann bist Du bei uns richtig. Bei unserer Gemeindeverwaltung ist auf den Sommer 2020 eine Lehrstelle als Kauffrau/Kaufmann neu zu besetzen. Die abwechslungsreiche und vielseitige Ausbildung beinhaltet alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung und bietet einen interessanten Einblick in die verschiedenen Bereiche. Fühlst Du Dich von dieser Ausschreibung angesprochen? Wir freuen uns über Deine Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien und Foto bis spätestens 16. August 2019. Für allfällige Auskünfte steht Dir Deborah Bento, Gemeindeschreiber-Stv., Küttigen, Tel. 062 839 93 43, gerne zur Verfügung. Zustelladresse: Gemeindekanzlei Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach Gemeindeverwaltung Küttigen In Küttigen zu vermieten neue 3 ½ Zimmer-Wohnung an der alten Staffeleggstrasse 9a Auskunft erteilt gerne Refinax AG 079 555 64 54 oder 079 309 80 40 - info@refinax.ch
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