Küttiger Anzeiger 2018

Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Brigitte und Edi Müller, Oklahomastrasse 33c, 9249 Oberstetten Bauobjekt Projektergänzung: Luft/Wasser-Wärme- pumpe, Splittgerät aussen aufgestellt Bauplatz Parzelle Nr. 3718, Alte Staffeleggstrasse 11, 5024 Küttigen Bauherr Kerstin Wagner und Christian Merkli, Haselrainstrasse 1, 5024 Küttigen Bauobjekt Aufstockung Attikageschoss mit Anbau Zimmer und Carport Bauplatz Parzelle Nr. 7704, Haselrainstrasse 1, 5024 Küttigen Auflagefrist vom 16. April 2018 bis 18. Mai 2018 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erho- ben werden. Die Einwendung hat einen Antrag so- wie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdi- ges Interesse geltend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Hundehaltung Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehaltung werden folgende Verhaltensregeln in Erinnerung ge- rufen: Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerbaukulturen ist jeweils in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober untersagt. Das Versäubern auf land- wirtschaftlich genutztem Wies- und Ackerland oder auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist überdies wäh- rend des ganzen Jahres verboten. Der kundige und um- sichtige Hundehalter sorgt dafür, dass jeglicher Kot seines Vierbeiners aufgenommen und ordnungsgemäss entsorgt wird. Dazu stehen zahlreiche Robidog-Behäl- ter zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli konsequent an der Leine zu führen. Während dieser Trag-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen wildlebenden Tieren sollte auf ihre Bedürfnisse besonders Rücksicht genommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizei- reglement ist es generell verboten, Hunde unbeauf- sichtigt laufen zu lassen. Im Bereich von verkehrsrei- chen Strassen und öffentlichen Plätzen gilt die Leinen- pflichtdasganzeJahr.Jedemverantwortungsbewussten Hundehalter sollte es eine Gewissenssache sein, den/ die Vierbeiner beim täglichen Ausführen unter direkter Aufsicht, Kontrolle und Appell zu halten. Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vor- schriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinde- rat den vielen Hundebesitzern, welche die vorgenann- ten Regeln vorbildlich beachten. Einwohnerstatistik Die Gemeinde Küttigen zählte Ende Juni 2017 total 6270 Einwohnerinnen und Einwohner (Ende Dezember 2017: 6261), davon 5281 (5283) Schweizerbürger/innen und 989 (978) Ausländer/innen. Gemeinderat Küttigen Gesuch betreffend provisorischer Antritt des neuen Besitzstandes der Modernen Melioration Küttigen Die Ausführungskommission der Modernen Meliorati- on Küttigen reichte mit Gesuch vom 23. Februar 2018 den Antrag des provisorischen Antritts des neuen Be- sitzstandes per 15. August 2018 ein. Landwirtschaft Aargau wird voraussichtlich den provisorischen Antritt des neuen Besitzstandes per 15. August 2018 gemäss § 26 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes des Kantons Aargau vom 13. Dezember 2011 (LwG AG, SAR 910.200) verfügen. Das zuständige Departement hört vor dem Entscheid über den provisorischen Besitzstand Direkt- betroffene vorgängig an. Betroffene im Sinne von § 26 LwG AG können schriftlich und begründet Einwen- dung an Landwirtschaft Aargau, Sektion Strukturver- besserungen und Raumnutzung, Tellistrasse 67, 5001 Aarau, bis 27. April 2018 richten. Aarau, 13. April 2018 Sektion Strukturverbesserungen und Raumnutzung Landwirtschaft Aargau Jugendarbeit Küttigen Programm April Jugendtreff am Mittwoch, 14.00–17.00 Uhr Wegen den Ferien nur am 4. und 25. April geöffnet. Am 25. April planen wir ein Turnier in der Streetsoccer- anlage, welches im Mai stattfinden soll. Jugendtreff am Freitag, 17.00–20.00 Uhr Discoraum mit Musikanlage, Töggelikästen und Sofas zum Hängen sind für euch bereit am 6. und 27. April. In den Frühlingsferien bleibt der Treff geschlossen! Da- für werden im Wenk helfende Hände gesucht. Hast du Lust, beim Streichen und Umbauen zu helfen? Die Ju- gendarbeit Aarau empfängt alle mit offenen Armen. 11. –20. April 2018 jeweils von 14.00–17.00 Uhr im Wenk, Rohrerstrasse 6 in Aarau. Spezielle Anlässe In den Frühlingsferien fahren wir gemeinsam in den Europapark. Die Anmeldefrist dafür ist leider schon vorbei. Am Freitag, 13. April seid ihr jedoch alle herz- lich eingeladen, den Treff CONTRAST in Suhr zu besu- chen. Wir lernen dort, wie man ein Graffiti designt (wie man sie plant, sprayen tun wir vor Ort nicht). Am Samstag, 28. April findet ein Tanzworkshop im Spiegelsaal im Flössi in Aarau statt. Teilnahme ist gra- tis! Anmeldungen dazu im Treff! Zeig, was dein Tanz- bein drauf hat!

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