Küttiger Anzeiger 2018
(LQODGXQJ GHV )UDXHQFKRUV .WWLJHQ ]XU 0DWLQpH 6RQQWDJ -DQXDU XP 8KU LP 6SLWWHO .WWLJHQ PLW .DIIHH *LSIHOL IHLQHP 6SHFN]RSI Einstellplatz in Garage zu vermieten Privat vermietet in Einstellhalle an der Gänsackerstrasse 8 in 5024 Küttigen Garagenplatz (ab sofort). CHF 110.-/mtl. Tel. 076 327 83 80/Jürg Braun An die Zu- und Wegzüger von Küttigen-Rombach Meldevorschriften • Wer in der Gemeinde Küttigen-Rombach Wohn- sitz nehmen will oder bereits genommen hat, ist verpflichtet, sich innert 14 Tagen unter Vorlage des Heimatscheines, der Krankenkassenpolice und des Mietvertrages beim Personenmeldeamt (Gemeindehaus) anzumelden . Sofern vorhan- den, sind auch das Familien-, das Militärdienst- und das Zivilschutzdienstbüchlein mitzubringen. Pensionäre in Alters-, Pflege- und anderen Hei- men sind verpflichtet, sich mittels Heimataus- weis anzumelden. • Die Wohnungs- und Arbeitgeber sowie die Pen- sionsbesitzer oder deren Leiter haben sich zu überzeugen, dass diese Anmeldung erfolgt ist, und sind, wenn dies nicht geschehen ist, selber zur Vornahme der Anmeldung verpflichtet. • Die in die Gemeinde zurückgekehrten Bürge- rinnen und Bürger haben den Heimatschein in- nert 14 Tagen beim Personenmeldeamt zu de- ponieren. • Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind dem Personenmeldeamt innert 14 Tagen zu melden. • Die Abmeldung hat ebenfalls innert 14 Tagen unter Rückgabe des Niederlassungsausweises zu erfolgen. Personenmeldeamt Küttigen exklusiv Sponsor der Gewerbeausstellung 2018 noch 252 Tage
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