Küttiger Anzeiger 2018

Spitex Aare Nord, Küttigen-Biberstein-Erlinsbach AG und Densbüren Wasserfluestrasse 6, Küttigen, Telefon 062 827 00 70, Fax 062 827 00 75, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 – 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo – Fr, 8.00–12.00 Uhr. Sprechstunde im Spitex-Zentrum: Do, 14.00 – 16.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gespro- chen werden, welches täglich mehrmals abgehört wird. STV Küttigen Fr, 12. Januar, TH Dorf, 20.00 Uhr, Turnen Herren. Mo, 15. Januar, TH Stock, 19.30 Uhr, Team Aerobic. Di, 16. Januar, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen GK. Mi, 17. Januar, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgerätetur- nen SSB. Mi, 17. Januar, TH Stock, 20.45 Uhr, Volley- ballmatch, Zuschauer sind herzlich willkommen! STV Küttigen, Frauen Di, 16. Januar, Turnen, TH Stock, 19.00 Uhr Seniorinnen, 20.00 Uhr Frauen Fitness. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Arnold Daniel und Irene Brandackerstrasse 29, 5024 Küttigen Bauobjekt Einbau Lukarne und Dachfenster Umplatzierung sanitäre Anlagen Bauplatz Parzelle Nr. 4812 Brandackerstrasse 29, 5024 Küttigen Bauherr Moos Willi und Koller Franziska Bibersteinerstrasse 5, 5022 Rombach Bauobjekt Anbau Geräteschuppen Bauplatz Parzelle Nr. 7930 Bibersteinerstrasse 5, 5022 Rombach Auflagefrist vom 15. Januar 2018 bis 13. Februar 2018 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Neujahrsapéro im Spittel Gegen 100 Personen fanden sich am 1. Januar im Spit- tel zum traditionellen Neujahrsapéro ein. Bei seinem ersten offiziellen Auftritt als Gemeindeammann be- grüsste Tobias Leuthard die Anwesenden im Namen des Gemeinderates und überbrachte die besten Wün- schen für das neue Jahr. Im Anschluss berichtete Bar- bara Mathys, Journalistin / Historikerin aus Küttigen, über den Alltag in der SRF-Redaktion und insbesonde- re über die spannenden und vielfältigen Hintergrün- de zum Thema Fake News. Schliesslich wurde bei ei- nem Glas Wein und Speckzopf allseits auf Glück, Erfolg und gute Gesundheit im 2018 angestossen. Ein herzliches Dankeschön an die CVP Küttigen-Rom- bach, welche turnusgemäss mit der Organisation und Durchführung des Anlasses betraut war. Neue Öffnungszeiten im Gemeindehaus Ab 1. Januar 2018 gelten im Gemeindehaus folgende neue Büroöffnungszeiten: Montag – Mittwoch 08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr Donnerstag 08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr Freitag (neu) 07.00 – 14.00 Uhr (durchgehend offen) Samstag 09.30 – 11.30 Uhr * * Das Personenmeldeamt und die SVA-Zweigstelle ist jeden 1. und 3. Samstag im Monat geöffnet (Ausnah- me Feiertage). Weiterhin ist es möglich, mit den Abteilungen ausser- halb der Büroöffnungszeiten Besprechungstermine zu vereinbaren. Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 8. Januar 2018 sind die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 29. Novem- ber 2017 in Rechtskraft erwachsen. Einwohnerstatistik Die Gemeinde Küttigen zählte Ende Dezember 2017 total 6 261 Einwohnerinnen und Einwohner (Ende September 6 233), davon 5 283 (5 264) Schweizerbür- ger/innen und 978 (969) Ausländer/innen. Im Verlaufe des Jahres 2017 nahm die Bevölkerung um 5 Personen zu. Gemeinderat An 39 (Vorjahr 42) ordentlichen Sitzungen hat der Ge- meinderat insgesamt 480 (359) Sachgeschäfte behan- delt. Das Protokoll umfasst 1 441 (1 066) Seiten. Neben den Gemeinderatssitzungen haben die Ratsmitglieder eine Vielzahl von zusätzlichen Sitzungen, Besprechun- gen und Augenscheine durchgeführt. Gemeinderat Küttigen Schneeräumung – Weisung an die Motorfahrzeughalter Der Winterdienst der Gemeinde wird durch das Bauamt ausgeführt. Die Bevölkerung wird gebeten, sich an die jeweiligen Strassenzustandsverhältnisse anzupassen. Die Motorfahrzeughalter werden gebeten, ihre Fahrzeu- ge wenn möglich nicht entlang von öffentlichen Stra- ssen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren. Der Winter- dienst wird dadurch erheblich behindert, erschwert oder gar verunmöglicht. Weiter besteht auch die Gefahr von Beschädigungen durch Räumungsfahrzeuge. Für allfäl- lige Schäden übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Wir bitten um Verständnis. Für Fragen steht die Bau- verwaltung gerne zur Verfügung. Bauverwaltung

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