Küttiger Anzeiger 2018

Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos Sistierung des Verfahrens zur Erarbeitung des Entwick- lungsrichtplans Rombachtäli Das Quartier Rombachtäli, wie es sich heute präsen- tiert, entstand weitgehend in den 1960er-Jahren, basie- rend auf einem Teil-Überbauungsplan. In einigen Be- reichen weicht die realisierte Überbauung allerdings vom weiterhin rechtskräftigen Teil-Überbauungsplan ab. Zudem haben sich die Rahmenbedingungen und Anforderungen seit der Inkraftsetzung des Teil-Über- bauungsplanes 1960 wesentlich geändert. Aus diesem Grund beabsichtigt der Gemeinderat, den rechtsgülti- gen Teil-Überbauungsplan mit einem neuen Planungs- instrument zu ergänzen. Als Grundlage für die weitere Entwicklung des Quartiers soll ein behördenverbindli- cher Entwicklungsrichtplan (ERP) erarbeitet werden. Basierend auf diesem werden anschliessend für einzel- ne Teilbereiche des Quartiers Gestaltungspläne erstellt, welche grundeigentümerverbindlich und detailliert die weitere Entwicklung in den jeweiligen Teilbereichen festlegen. Gemeinsam mit einem externen Planungsbüro entstand im Frühling 2017 ein Entwurf für einen Entwicklungs- richtplan. Anlässlich einer Informationsveranstaltung im April wurde den interessierten Grundeigentümer/innen der Entwicklungsrichtplan samt den Zielsetzungen und der Umsetzung im Detail vorgestellt und anschliessend erhielt die Bevölkerung die Möglichkeit, sich im Rahmen eines öffentlichen Mitwirkungsverfahrens zum Entwurf zu äussern. Diese Mitwirkung ergab eine Vielzahl von sehr kontro- versen Rückmeldungen; vor allem zeigte sich deutlich eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber dem Projekt. Mehrere Mitwirkende sind nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens in mündlicher und schriftli- cher Form beim Gemeinderat vorstellig worden und es fanden verschiedene Briefwechsel und Treffen mit Bür- ger/innen sowie der IG Rombachtäli statt. Die verschie- denen Gespräche verliefen grundsätzlich konstruktiv, wobei der Gemeinderat feststellen musste, dass die Verunsicherung und Kritik im Quartier nach wie vor deutlich ist. Dem Gemeinderat ist es ein wichtiges Anliegen, dass ein entstehender Entwicklungsrichtplan von der Bevöl- kerung im Quartier mitgetragen wird. Da dies zurzeit nicht der Fall ist und die nötige Akzeptanz in der Bevöl- kerung des Rombachtälis fehlt, hat der Gemeinderat entschieden, das Verfahren zu sistieren. Zu einem spä- teren Zeitpunkt in diesem Jahr wird der Gemeinderat nach gemeinsamer Neubeurteilung der Situation mit einem neuen, externen Planungsbüro sowie einer juris- tischen Fachperson über das weitere Vorgehen ent- scheiden. Der im Entwurf vorliegende Mitwirkungsbe- richt wird aufgrund des sistierten Verfahrens bzw. aus formellen Gründen vom Gemeinderat lediglich zur Kenntnis genommen und nicht publiziert. Sobald Klarheit über die nächsten Schritte herrscht, wird der Gemeinderat gerne auf die Bevölkerung und die Be- wohner/innen im Rombachtäli zugehen; einerseits, um Transparenz herzustellen und andererseits, um Möglich- keiten des Einbezugs der Bevölkerung zu prüfen. Der Gemeinderat hofft mit diesem Entscheid die zur- zeit verunsichernde Situation zu klären und das Ver- trauen in den Gemeinderat zu stärken. Verwaltungsbericht 2017 Der Gemeinderat hat die Verwaltungsberichte für das Jahr 2017 genehmigt. Die Berichte geben Auskunft über den Stand der Arbeiten in den einzelnen Abteilungen, die Nachführung der Bücher, Protokolle und Register so- wie auch die vorschriftgemässe Aufbewahrung der Ak- ten. Weiter müssen Pendenzen und Rückstände auf- geführt und begründet werden. Auskunft geben die Unterlagen auch über Hinweise bezüglich Organisation, Einsatz der Hilfsmittel und die Personalsituation. Es wurde festgestellt, dass die Verwaltungsabteilungen ordnungsgemäss geführt werden und keine zusätzli- chen Massnahmen anzuordnen sind. Teilrevision Nutzungsplanung Kulturland «Waagacher/ Unterweg»; Ergebnis der öffentlichen Auflage Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung lagen die Entwürfe bezugnehmend auf Art. 24 Abs. 1 des Geset- zes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) vom 20. Januar bis 19. Februar 2018 öffentlich auf. Gleich- zeitig fand das Mitwirkungsverfahren statt (§ 3 BauG). Innert Frist ist eine Einwendung/Mitwirkungseingabe eingegangen. Der Gemeinderat wird nun, in der Regel nach Durchführung einer Verhandlung, über die Einga- be entscheiden. Baubewilligungen haben erhalten • Willi Moos und Franziska Koller, Rombach; für den Anbau eines Geräteschuppens und den Abbruch ei- ner Kleinstbaute, auf Parzelle Nr. 7930, Bibersteiner- strasse 5 • JKB Immobilien AG, Frick; für eine Projektänderung (Zu- und Abluft zu Wärmepumpen) beim Neubau Terrassenhaus mit 4 Wohneinheiten, auf Parzelle Nr. 6875, Kirchbergstrasse 55, 57, 59 und 61 Gemeinderat Küttigen Ahornweg: Ersatz Wasserleitung und Ergänzung von Werkleitungen Abschnitt Süd: Rainstäge bis Stichweg Abschnitt Nord: Stichweg bis Rainstrasse (Nord) Im «Ahornweg» wird auf die ganze Länge die alte, teil- weise undichte Graugussleitung der Wasserversorgung durch eine neue, grössere Leitung aus Kunststoff ersetzt. Mit dem grösseren Kaliber werden einerseits sowohl die Versorgungssicherheit für die Anwohner als auch der Löschschutz verbessert und andererseits werden mit dem grösseren Rohrdurchmesser die Druckverhältnisse in den Gebieten «Hölzliweg» und «Galgehübel» den Vorschriften der Aargauischen Gebäudeversicherung entsprechend angepasst.

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