Küttiger Anzeiger 2018
Gemäss erwähnter Nutzungsordnung setzt sich die Ge- meinde generell für den Schutz und die Förderung der Hochstamm-Obstbäume ein. Die Bäume ausserhalb der Bauzone sind zu erhalten (§ 11). Ist ein Erhalt aufgrund von Bewirtschaftungseinschränkungen nicht zumut- bar, ist ein Ersatz vorzunehmen. Zusätzlich sieht der Kulturlandplan so genannte «Schutz- zonen Hochstammobstbestände» vor. In diesen Gebie- ten sind die Bäume geschützt, das heisst, abgehende Bäume müssen im selben Bereich ersetzt werden. Um den Zielsetzungen der Revision der Nutzungsplanung zu entsprechen, hat der Gemeinderat im Oktober 2016, gestützt auf Art. 27 Raumplanungsgesetz und § 29 Ge- setz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) eine Planungszone «Hochstammschutzzonen» erlassen. Be- troffen sind die im Entwurf des Kulturlandplanes vorge- sehenen Schutzzonen «Hochstammobstbestände» (siehe Gemeindehomepage/online-Schalter/Revision Nutzungs- planung Kulturland/Kulturlandplan). Bis zur Rechtskraft des neuen Kulturlandplanes ist in- nerhalb der Planungszone jegliches Fällen von Hoch- stammbäumen untersagt. Über allfällige Ausnahmen entscheidet die Kommission Hochstammbäume. Ent- sprechende Gesuche sind zu richten an Herrn Viktor Schmid, Brandackerstrasse 19, Küttigen, 062 827 34 48, Präsident der Kommission Hochstammbäume. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis und die Un- terstützung dieser landschaftsprägenden Massnahme. Geschwindigkeitskontrolle Über die Mittagszeit des 23. November 2018 wurde an der Benkenstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durch- geführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurden insgesamt 253 Fahrzeuge gemes- sen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten 16 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 6.3 % mit einer Busse belegt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 66 km/h registriert. Baubewilligungen haben erhalten • Zahnd Joel und Julia, Küttigen; für den Umbau von zwei bestehenden Fenstern im EG, neues Dachflä- chenfenster, Kaninchengehege, auf Parzelle Nr. 8453, Siteweg 6 • A. Murbach und A. Stierli, Oberentfelden; für den Strassenaufbruch aufgrund eines Elektro- undWasser anschlusses, auf den Strassenparzellen Nrn. 7479 und 7088, bei Bollweg 25 Gemeinderat Küttigen Grabräumung Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Fried- hof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jah- re 1993, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2019 geräumt und entfernt werden. Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grab- denkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 14. Dezember 2018 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Tele- fon 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der An- gehörigen entsteht. Gemeinderäte Biberstein und Küttigen Öffnungszeiten über Weihnacht/ Neujahr Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Letzter Arbeits- tag im alten Jahr ist Montag, 24. Dezember 2018, bis 11.30 Uhr. Im neuen Jahr sind wir ab Donnerstag, 3. Janu- ar 2019, gerne wieder für Sie da. Der automatische Anrufbeantworter (Telefon 062 839 93 70) gibt über den Pikettdienst der Gemeindekanzlei bei Todesfällen Auskunft. Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 1.09 (1. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 11. Dezember 2018 Energie- und Umweltkommission Voranzeige Papiersammlung der MG Küttigen/Dorfvereine Samstag, 15. Dezember 2018 Das Altpapier muss überall vor 7.30 Uhr an den gleichen Plätzen, wo üblicherweise der Kehricht abgeholt wird, bereitstehen. Milch- und andere Getränkepackungen, Styropor, Kunststoffe und Alufolie dürfen nicht mitgegeben werden.
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