Küttiger Anzeiger 2018

Singwerkstatt Küttigen Do, 8. November, Singen um 20.00 Uhr im Spittel. So, 11. November, Sing-Ständli um 15.00 Uhr in der Cafete- ria im Seniorenzentrum Küttigen. www.singwerkstatt- kuettigen.ch STV Küttigen Fr, 2. November, TH Stock, 21.00 Uhr, Spiel, Sport und Spass. Mo, 5. November, TH Stock, 19.00 Uhr, Team Ae- robic. Di, 6. November, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereins- geräteturnen. Mi, 7. November, TH Dorf, 20.00 Uhr, Schulstufenbarren. Mi, 7. November, TH Stock, 20.45 Uhr, Volleyballmatch. Zuschauer sind herzlich willkom- men! Wöchentliche Turnerabend-Trainings gem. sepa- raten Infos per Mail. STV Küttigen, Frauen Di, 6. November, Turnen, TH Stock, 19.00 Uhr, Seniorin- nen. 20.00 Uhr, Frauen-Fitness. Spitex Aare Nord, Küttigen-Biberstein-Erlinsbach AG und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 75, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 – 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo – Fr, 8.00–12.00 Uhr. Sprechstunde im Spitex-Zentrum: Do, 14.00 – 16.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gespro- chen werden, welches täglich mehrmals abgehört wird. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos 10-Jahr-Dienstjubiläum von Michèle Mazur Am 21. Juli 2008 trat Frau Michèle Mazur, Elfingen, mit einem Teilpensum in den Dienst der Gemeinde ein. Ver- antwortungsbewusst, kompetent und sehr engagiert nimmt sie seither die vielfältigen Aufgaben in einem komplexen Umfeld auf dem Personenmeldeamt sowie der Finanzverwaltung wahr. Ab März 2012 leitet sie umsichtig das Personenmeldeamt. Unter Einrechnung eines unbezahlten Urlaubs feierte Frau Mazur am 29. Oktober 2018 ihr 10-Jahr-Arbeits- jubiläum. Der Gemeinderat gratuliert und dankt ihr für das grosse Engagement für die Gemeinde und wünscht ihr weiterhin Befriedigung und viele Erfolgserlebnisse bei ihrer Tätigkeit. Personelles Frau Nadia Schmid, Asp, wird in einer anderen aargau- ischen Gemeinde eine neue berufliche Hausforderung antreten und hat ihre Stelle als Stellvertreterin Leiter Finanzen per 31. Januar 2019 gekündigt. Sie arbeitet seit April 2015 im Dienste der Gemeinde Küttigen. Der Gemeinderat hat den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich bei Frau Schmid für die gute Zusammen- arbeit und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft. Personelles Zur Überbrückung eines personellen Engpasses wurde Frau Gertrud Vogelsang, Stetten AG, mit einem 50 %- Pensum als temporäre Mitarbeiterin der Bauverwal- tung angestellt. Der Stellenantritt erfolgte am 1. Novem- ber und ist befristet bis am 30. September 2019. SBB-Tageskarten Die Tageskarten bis Ende November 2019 sind einge- troffen und können ab sofort für Fr. 43.– unter www. kuettigen.ch unter der Rubrik «SBB-Tageskarten» oder direkt am Schalter des Personenmeldeamtes (Tel. 062 839 93 20) reserviert werden. Baubewilligungen haben erhalten • Gisin Paul und Gertrud, Küttigen; für Erstellung Nebengebäude und Pflästerung Grundstückzufahrt, auf Parzelle Nr. 6622, Gräbacherstrasse 4 • Leubin Christian, Küttigen; für Heizungsersatz mit einer Luft/Wasserwärmepumpe, auf Parzelle Nr. 6681, Eggebodestrasse 30 • Merkli Christian und Wagner Kerstin, Rombach; für Wegfall Ölheizung und Öltank und Einbau Erdwärme- nutzung mit Erdsonden, auf Parzelle Nr. 7704, Haselrainstrasse 1 • Müller Eduard und Brigitte, Oberstetten; für Neubau Garten- und Gerätehaus, auf Parzelle Nr. 3718, Alte Staffeleggstrasse 11 Gemeinderat Küttigen Grabräumung Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Fried- hof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jah- re 1993, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2019 geräumt und entfernt werden. Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grab- denkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 14. Dezember 2018 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Tele- fon 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der An- gehörigen entsteht. Gemeinderäte Biberstein und Küttigen www.gewerbe-kuettigen.ch

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