Küttiger Anzeiger 2018
Sportanlage Ritzer Küttigen Der Verpflichtungskredit für das Garderobengebäude wird für die Wintergemeindeversammlung nicht trak tandiert. Da noch offene Fragen bestehen, hat der Gemeinde- rat Küttigen entschieden, an der Wintergemeinde- versammlung auf einen Antrag für einen Verpflich- tungskredit für das neue Garderobengebäude auf der Sportanlage Ritzer zu verzichten. Vor den Sommerferien hatte der Gemeinderat das Projekt zuerst der Finanzkommission und in einem zweiten Schritt den politischen Parteien präsentiert und um Rückmeldungen für den weiteren politischen Prozess gebeten. Dabei wurde zum einen ersichtlich, dass der Ersatz des bestehenden Gebäudes unbestrit- ten ist. Andererseits wurde deutlich, dass es wichtig ist, das künftige Betriebskonzept und den damit zu- sammenhängenden Kostenschlüssel zwischen Ge- meinde und Fussballclub festzulegen. Im Weiteren wurde auch darauf hingewiesen, allfällige Synergien mit dem potenziellen Hallenprojekt des Aargauer Turnverbandes auf dem Ritzer zu prüfen. In den vergangenen Wochen haben Gemeinderat und Verwaltung verschiedene Abklärungen vorge- nommen, Grundlagen erarbeitet und besprochen. Der Gemeinderat verfolgt weiterhin das im Vertrag mit der Architektengemeinschaft Ritzer festgehalte- ne Ziel, dass die Bruttokosten des Projektes die 3-Mil- lionen-Grenze nicht überschreiten. In Bezug auf die Kostenbeteiligung des Fussballclubs hat der Gemein- derat nun, sowohl bei den Investitionskosten als auch bei den künftig jährlich wiederkehrenden Betriebs- kosten, klare Vorstellungen und Erwartungen zuhan- den des FC formuliert. Notwendige Vereinbarungen zwischen Gemeinde sowie Betriebs- und Nutzungs- reglemente liegen allerdings noch nicht vor. Nach dem Entscheid des Aargauer Turnverbandes, den Standort Küttigen für sein Hallenprojekt nicht weiterzuverfolgen, werden die in diesem Zusammen- hang gemachten Überlegungen und Abklärungen obsolet. Offen ist hingegen eine andere Synergiefra- ge. Die Gemeinde Küttigen ist seit Längerem mit der Frage konfrontiert, seine Zivilschutzanlage unter dem Gemeindehaus zu sanieren oder stillzulegen. Dabei stellt sich die Frage, wo Ersatz für neue Schutz- plätze geschaffen werden könnte. In diesem Zusam- menhang prüft nun der Gemeinderat die Möglich- keit, im Untergeschoss des Garderobengebäudes einen öffentlichen Schutzraum zu erstellen. Der Gemeinderat bedauert die weitere Verzögerung des Projektes und ist sich der teilweise desolaten in frastrukturellen Situation auf dem Ritzer bewusst. Er bemüht sich, möglichst zeitnah Klarheit in Bezug auf die offenen Fragen herzustellen, um das Projekt vor- anzutreiben. Kontaktperson: Gemeindeammann Tobias Leuthard, 079 705 39 38 Grabräumung Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Fried- hof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jah- re 1993, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2019 geräumt und entfernt werden. Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grab- denkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 14. Dezember 2018 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Tele- fon 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der An- gehörigen entsteht. Gemeinderäte Biberstein und Küttigen Amtliche Pilzkontrolle Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner-Müller, am Stichweg 2, Küttigen Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) können auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden. Gemeinde Küttigen Abteilung: Gemeindekanzlei Verfasserin: Deborah Bento Telefon: 062 839 93 43 Datum: 02.10.2018 auf Homepage: nein Medienmitteilung Brennholz aus unserem Wald Sie finden das Formular für Bestellungen 2018/19, gültig ab 01. Oktober 2018, auf der Homepage www.forst-jura.ch unter der Rubrik Bestellungen. Ebenso werden dort unsere weiteren Waldprodukte präsent iert. Wenn Sie keinen Zugang zum Internet haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Holzbestellungen für frisches Holz bis 30.11.2018 Trockenes Holz ab Holzschopf können Sie jederzeit bestel- len (Auslieferung jeweils am Freitag). Wir freuen uns auf Ihre Bestellung. Forstbetrieb Jura Förster Martin Blattner Telefon 062 844 25 80 Kilbig 10 Natel 079 435 31 70 5018 Erlinsbach FAX 062 844 26 38 www.forst-jura.ch info@forst-jura.ch Brennholz aus unser m Wald Sie finden das Formular für Bestellungen 2018/19, gültig ab 1. Oktober 2018, auf der Homepage www.fors -ju a.ch unter der Rubrik Bestellungen. Ebenso werden dort unsere weiteren Waldprodukte präsentiert. Wenn Sie keinen Zugang zum Internet haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Holzbestellungen für frisches Holz bis 30.11.2018 Trockenes Holz ab Holzschopf können Sie jeder- zeit bestellen (Auslieferung jeweils am Freitag). Wir freuen uns auf Ihre Bestellung. Forstbetrieb Jura Förster Martin Blattner Telefon 062 844 25 80 Kilbig 10 Mobile 079 435 31 70 5018 Erlinsbach Fax 062 844 26 38 www.forst-jura.ch info@forst-jura.ch Inserate im «Küttiger Anzeiger» werden gelesen.
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