Küttiger Anzeiger 2018
sammensein, mit Musik, Geburtstagsgedichte, Geschich- ten und Gesang, bei gutem Essen. Katharina Haller, Tele- fon 062 827 13 59. Singwerkstatt Küttigen Die erste Probe nach den Sommerferien ist am Do, 16. Au- gust, um 20.00 Uhr im Spittel. Schützengesellschaft Küttigen Sa, 11. August, 9.30 – 11.00 Uhr, Vereinsobligatorisch mit Bräteln, Talmatt. Do, 16. August, 18.00–20.00 Uhr, Training, Talmatt. STV Küttigen Mo, 13. August, TH Stock, 19.00 Uhr, Team Aerobic. Di, 14. August, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen Mi, 15. August, TH Dorf, 20.00 Uhr, Schulstufenbarren Mi, 15. August, TH Stock, 20.00 Uhr, Volleyball. Ab Schul- beginn wöchentliche Turnerabend-Trainings gem. sepa- raten Infos per Mail. Spitex Aare Nord, Küttigen-Biberstein-Erlinsbach AG und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 75, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch . Einsatzzeiten: 7.00 – 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo – Fr, 8.00 – 12.00 Uhr. Sprechstunde im Spitex-Zentrum: Do, 14.00 – 16.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gespro- chen werden, welches täglich mehrmals abgehört wird. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Herzog Florian und Regine Bauobjekt Anpassung Zufahrt zur Parzelle 7765 Bauplatz Parzelle Nr. 7766, Rainstrasse 26, 5022 Rombach Auflagefrist vom 13. August 2018 bis 11. September 2018 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Stimmungsvolle Bundesfeier 2018 Spannende Redebeiträge, eine hohe Beteiligung der Bevölkerung, sommerliche Temperaturen sowie die gut funktionierende Organisation trugen dazu bei, dass die Bundesfeier auf dem Schulhausplatz Dorf in einer stimmungsvollen Atmosphäre durchgeführt werden konnte. Jungbürger Dave Meile meisterte seinen ersten öffent- lichen Auftritt mit Bravour. Er thematisierte in seiner Rede den Begriff der Heimat sowie für die Schweiz wichtige Werte wie die Freiheit. Historiker und Kantons- schullehrer Sebastian Grüninger aus Buchs ging in sei- ner Rede auf wichtige Jubiläen wie den Beginn des 30-jährigen Krieges von 1618, das Ende des 1. Welt- krieges und den Landesstreik 1918 sowie die Ereignis- se des Jahres 1968 ein. Dabei gelang es ihm, in seinen Ausführungen spannende Bezüge zwischen diesen Er- eignissen der Vergangenheit und der heutigen Situa- tion bzw. aktuellen Problemen und Herausforderungen herzustellen. Musikalisch umrahmt wurde der Anlass von der Peter Aebersold Band. Gemeinderat und Männerchor ist es ein Anliegen, sich bei der Bevölkerung für das grosse Interesse, das viel- zählige Erscheinen sowie das grossmehrheitlich positive Feedback zu bedanken. Die teilweise negative Kritik bzgl. der Lautstärke der Musik sowie der Musikauswahl wird Anstoss sein, dem Thema in zwei Jahren beson- deres Augenmerk zu verleihen. Ein grosser Dank geht an alle Mitwirkenden: die bei- den Festredner Dave Meile und Sebastian Grüninger, die Peter Aebersold Band sowie den Männerchor, welche den Anlass mit Unterstützung von Bauamt und Haus- wart organisierte. Natur- und Landschaftsschutzkommission Frau Iris Spörri Werner, Rombach, wurde für den Rest der Amtsperiode 2018/21 als Mitglied der Natur- und Landschaftsschutzkommission gewählt. Jugendfestkommission Als neue Vertreterin des Turnvereins nimmt Frau Andrea Blattner, Küttigen, und als neue Vertreterin der Ober- stufe, Frau Eli Oswald, Bern, für den Rest der laufen- den Amtsperiode 2018/21 Einsitz in die Jugendfest- kommission. Drohnenüberflüge Wiederholt kam es in letzter Zeit zu Anfragen im Zu- sammenhang mit Drohnenüberflügen, was der Gemein- derat gerne zum Anlass für nachstehende Kurzinfor- mation nimmt: Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen mit ei- nem Gewicht von über 30 Kilogramm braucht es eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Das Amt legt die Bedingungen für die Zulassung und den Betrieb in jedem einzelnen Fall fest. Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen kei- ne Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden. Die Vorgaben für den Betrieb finden sich in der «Ver- ordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Ka- tegorien». Nachstehend die wichtigsten Regelungen:
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