Küttiger Anzeiger 2018

Verkaufszelt beim Restaurant Frohsinn Hauptstrasse 26 (grosser Parkplatz) Fr, 27. Juli, 09.00 bis 18.00 Uhr Sa, 28. Juli, 09.00 bis 18.00 Uhr So, 29. Juli, 09.00 bis 18.00 Uhr Mo, 30. Juli, 09.00 bis 18.00 Uhr Di, 31. Juli, 09.00 bis 18.00 Uhr Mi, 1. August, 09.00 bis 18.00 Uhr Nach Ihrem Einkauf offerieren wir Ihnen einen kühlen Drink! BEI UNS FINDEN SIE DAS GRÖSSTE SORTIMENT IN DER REGION – ALLES FÜR IHRE 1.-AUGUST-PARTY. Feuerwerk, Fahnen, Lampione, Fackeln, Deko-Artikel u.v.m! Feuerwerkverkauf Grosser in Erlinsbach GUTSCHEIN 10% Name / Vorname: Strasse: PLZ / Ort: Tel. / Mobile: E-Mail: (ab einem Einkauf von Fr. 50.–) Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Be- schwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerdeschrift, welche diesen Anforde- rungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeich- neten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweis- mittel sind zu bezeichnen und soweit wie möglich ein- zureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie ge- gebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Küttigen, 27. Juli 2018 Gemeinderat Küttigen www.feuerwehr-kuettigen.ch 118 bei Feuer

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