Küttiger Anzeiger 2018

Gemeinderats-Infos Neue Lernende • Ernst Justin, Aarau Rohr, dreijährige Berufslehre als Kaufmann • Eftimov Darko, Wettingen, dreijährige Berufslehre als Fachmann Betriebsunterhalt, Fachrichtung Werkdienst Gemeinderat und Personal inkl. Werkhofmitarbeiter heissen die Berufslernenden herzlich willkommen und wünschen ihnen eine spannende und erfolgreiche Lehrzeit. Personelle Änderung bei der Schulbibliothek Frau Esther Hilfiker , Küttigen, hat ihre Anstellung per 31. Juli 2018 gekündigt. Seit Januar 2016 war sie als Schulbibliothekarin tätig. Schulpflege und Gemeinderat bedanken sich bei Frau Hilfiker für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft. Als Nachfolgerinnen konnten Frau Cornelia Krüsi, Rom­ bach, und Frau Daniela Thut, Rombach, als neue Schulbibliothekarinnen gewählt werden. Die Schule Küttigen heisst sie herzlich willkommen. Feuerwerk über den Nationalfeiertag Das Abbrennen von Feuerwerksgegenständen ist ohne besondere Bewilligung nur anlässlich der allgemeinen Festlichkeiten am 31. Juli und 1. August gestattet. Dabei sind alle gebotenen Sicherheitsvorkehrungen zu be- achten und es ist gebührend Rücksicht zu nehmen. Das Abbrennen von Feuerwerksgegenständen vor und nach den vorerwähnten Daten benötigt eine gemeinde­ rätliche Ausnahmebewilligung. Amtliche Vermessung Küttigen Wie geplant konnte das Ingenieurbüro Ackermann + Wernli AG Ende Juni 2018 die Feldaufnahmen der Parzellarvermessung im Baugebiet abschliessen. Die Arbeiten in Wald und Flur wurden bereits im Winter beendet. Die Verpflockung der Grenz- und Fixpunkte ist somit nicht weiter notwendig, sodass die Pfähle und Markierungen entfernt werden können. Gemeinderat Küttigen Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung Folgende Personen haben bei der Gemeinde Küttigen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Brands Helge, 1975, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Hauptstrasse 25, 5024 Küttigen • Raabe Ines Isabelle Angela , 1977, deutsche Staats- angehörige,wohnhaft Hauptstrasse 25, 5024 Küt- tigen • Elzoghbi Gaser, 1981, ägyptischer Staatsangehö- riger, wohnhaft Widlerstrasse 3, 5022 Rombach Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können so- wohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat Küttigen Vollmond-Schwimmen in der Badi Küttigen Am Freitag, 27. Juli 2018, hat unsere Badi bis Mitter- nacht für Sie geöffnet. Auch das Badi-Beizli hat geöff- net und bietet einen Spaghetti-Plausch an. Es gelten die üblichen Eintrittspreise und die Badeordnung. Auf Ihren Besuch freuen sich das Badi- und Beizli-Team. Teilrevision Nutzungsplanung Kulturland «Waagacher/Unterweg» Die Gemeindeversammlung hat am 6. Juni 2018 be- schlossen: Teilrevision Nutzungsplanung Kulturland «Waagacher/Unterweg» (Teiländerung Nutzungsordnung Kulturland und Teiländerung Kulturlandplan) in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss am 16. Juli 2018 rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann ge- gen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Be- schwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwer- de zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungs- verfahren Einwendung zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Be- schluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbe- halten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstel- lung bei unverschuldeter Säumnis.

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