Küttiger Anzeiger 2018

verständnis führt, dass Absperrungen offenbar immer wieder leichtsinnig missachtet werden. Schliesslich wur- de mit dem Einsatz einer Motorsäge die Wichtigkeit von Schutzbekleidung eindrücklich demonstriert. Nach einer Erholungs- und Trinkpause wähnten wir uns beim Holzrücken mit dem Pferd tief in der Vergangen- heit. Das Ehepaar Burgherr-Hunziker zeigte mit ihren interessanten Ausführungen aber auf, dass der Einsatz von Pferden in unwegsamem Gelände auch heute noch eine durchaus valable Alternative ist. Am Schluss des Rundganges ging es dann noch richtig zur Sache. Mit einem Vollernter wurde uns eindrücklich die vollmechanisierte Holzernte vorgeführt. Beinahe im Minutentakt werden Bäume gesägt, entastet und in sauber geschnittenen Stämmen zum Abtransport be- reitgelegt. Im Anschluss an den Ortsbürgerumgang fand traditio- nellerweise im Holzschopf die Gemeindeversammlung statt. Gemeindeammann Tobias Leuthard konnte pünkt- lich um 17.00 Uhr 66 Ortsbürgerinnen und Ortsbürger zur Versammlung begrüssen. Schlank gingen die trak- tandierten Geschäfte Protokoll, Rechenschaftsbericht und Verwaltungsrechnung wie auch ein Einbürge- rgungsbegehren über die Bühne. Nach einer Wortmeldung unter dem Traktandum «Ver- schiedenes» ging es dann nahtlos zum dritten und ge- mütlichen Teil über. Die Anwesenden wurden mit Spe- zialwurst, Käse und «Küttiger» bewirtet und mit einem feinen Kuchenbuffet verwöhnt. Bei angeregten Unter- haltungen, einem Wettbewerb mit Schätzfrage oder beim traditionellen «Nageln» kam auch die Gesellig- keit nicht zu kurz. Der Ortsbürgerkommission als Organisatorin und allen weiteren Personen, die zum interessanten und lehrrei- chen Waldumfang und zum genüsslichen Teil beigetra- gen haben, gebührt ein grosses Lob und Dankeschön. Der Gemeinderat Zurückschneiden der Bäume und Sträucher (gemäss § 109, 110, 111 Baugesetz) Herunterhängende Äste und Sträucher können bei Ein- mündungen, Ausfahrten und Kurven immer wieder zu gefährlichen Verkehrsituationen führen, da die Über- sichtverhältnisse ungenügend sind. Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sind verpflichtet, ihre auf die Strasse oder das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzu- schneiden, dass Äste bis auf mindestens 4.5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hinein- reichen. Über Gehwege muss die lichte Höhe mindestens 2.5 m betragen. Dabei ist ganz besonders darauf zu ach- ten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und öffentliche Beleuchtungskörper nicht verdeckt werden. Wir bitten Sie, die dazu notwendigen Arbeiten in den nächsten zwei bis vier Wochen zu erledigen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 5024 Küttigen, 19. Juni 2018 Die Bauverwaltung Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und No- tar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 26. Juni 2018 Gemeindekanzlei Küttigen Gemeinde Küttigen F U N D B Ü R O In letzter Zeit sind vermehrt Fundgegenstände bei uns im Fundbüro (Personenmeldeamt Küttigen) abgegeben worden. Vermissen Sie etwas? Dann kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 062 839 93 20. PERSONENMELDEAMT KÜTTIGEN

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